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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0375  

Betreff: Einziehung einer Teilfläche der Meesmannstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Abraham
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.05.2016 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
16.06.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, das Einziehungsverfahren für eine Teilfläche der Meesmannstraße gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuleiten.

 


Sachverhalt:
 

Bei der Teilfläche der Meesmannstraße, die sogenannte „kleine“ Meesmannstraße, handelt es sich um das verbliebene Teilstück einer alt-öffentlichen Straße, deren Ursprung bis in das 19. Jahrhundert zurückreicht. Mit dem Ausbau der Meesmannstraße in den 1970 Jahren, die in ihrem südlichen Teilstück an der Bochumer Stadtgrenze dem Verlauf der alten Meesmannstraße folgt und dann auf einer neuen, östlich gelegenen Trasse die Anbindung zur Südstraße herstellt, hat der alte Straßenverlauf einen Großteil seiner Verkehrsbedeutung verloren. Eine Verbindungsfunktion weist diese Straße derzeit nur noch für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr auf.

 

Eine Erschließungsfunktion der „kleinen“ Meesmannstraße besteht derzeit noch für folgende Grundstücke:

 

Meesmannstraße 20:

Das Grundstück Meesmannstraße 20 liegt im Bereich der Einmündung der „kleinen“ Meesmannstraße in die Meesmannstraße. Das Straßenland der „kleinen“ Meesmannstraße ist hier noch Teil des Anliegergrundstücks. Durch die Entwidmung dieser Straße erlangt der Anlieger wieder die uneingeschränkte privatrechtliche Verfügungsgewalt über sein Grundstück. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist dadurch über das eigene Grundstück gewährleistet.

 

Meesmannstraße 14:

Dieses Grundstück wurde in der Zwischenzeit von entsorgung herne erworben und soll in den neuen Wertstoffhof integriert werden. Eine Erreichbarkeit des Grundstücks ist über die Grundstücke von entsorgung herne sichergestellt.

 

Meesmannstraße 12:

Dieses Grundstück liegt als Eckgrundstück an der „kleinen“ Meesmannstraße und der Südstraße. Durch diese Lage ist die vollständige Nutzung des Grundstücks über die Südstraße sichergestellt.

 

Meesmannstraße 10 und Transformatorenstation der Stadtwerke Herne AG:

Diese beiden Grundstücke sind allein über die „kleine“ Meesmannstraße erschlossen und werden direkt durch die Einziehung dieser Straße betroffen. Der nördliche Straßenteil der „kleinen“ Meesmannstraße soll zwar ebenfalls entwidmet werden, wird aber nicht in den Wertstoffhof integriert und bleibt als städtischer Privatweg erhalten. Die beiden betroffenen Grundstücke bleiben über diesen (künftigen) Privatweg an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Rechtlich soll die Erschließung über die Eintragung von Baulasten und Wegerechten gesichert werden.

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung:

 

Der seit 1995 gültige Bebauungsplan Nr. 182/1 sieht den Fortbestand der „kleinen“ Meesmannstraße nicht mehr vor, sondern setzt hier teilweise eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Anpflanzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB fest und teilweise eine öffentliche Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB. Dieser Bebauungsplan soll nicht mehr umgesetzt werden. Das ergibt sich aus dem Beschluss des Haupt- und Personalausschusses vom 12.05.2015 zur Aufstellung des neuen Bebauungsplanes 248. Dieser Bebauungsplan sieht ebenfalls einen Fortfall der „kleinen“ Meesmannstraße vor, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

 

 

Städtebauliche Beurteilung:

 

Die „kleine“ Meesmannstraße hat ihre Verkehrsbedeutung bereits mit dem Bau der neuen Meesmannstraße in den 1970 Jahren verloren, sie wurde jedoch für die direkten Anlieger und als Fuß- und Radweg aufrechterhalten und eine Einziehung nicht durchgeführt.

Durch die Planung des neuen Wertstoffhofes ändert sich die Interessenlage der Stadt, da eine Teilfläche der „kleinen“ Meesmannstraße für dessen Errichtung erforderlich ist. In dem zur Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 248 ist der zur Erschließung zweier Anlieger dienende Straßenteil der „kleinen“ Meesmannstraße weiterhin als nicht öffentliche Verkehrsfläche enthalten. Mit den beiden noch verbliebenen Anliegern wurde ein Gespräch geführt. Das Ergebnis ist, die Erschließung der angrenzenden Grundstücke rechtlich zu sichern und es wurde vereinbart, entsprechende Baulasten/Wegerechte einzutragen.

 

In der Abwägung birgt die Einleitung des Einziehungsverfahrens, auf der Grundlage des neuen aber noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 248, das für die Stadt geringere Restrisiko und wird daher zur Beschlussfassung empfohlen, damit die Baugenehmigung für den neuen Wertstoffhof rechtssicher erteilt werden kann.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat

 


Anlage:
 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan Meesmannstraße (315 KB)