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Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Namen der CDU-Fraktion bitte ich Sie, die nachfolgende Anfrage zum Thema EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht auf die Tagesordnung für die kommende Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren zu setzen.
Begründung:
Der überregionalen Presse war zu entnehmen, dass es in einigen Kommunen zu Problemen in Bezug auf EU-Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, gekommen sein soll. EU-Bürger, die kein spezielles Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, z. B. nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern allein zum Zwecke der Arbeitssuche bleiben dürfen, haben laut Gesetz - ebenso wie ihre Familienangehörigen - keinen Anspruch auf Grundsicherung. Allerdings steht ihnen laut Bundessozialgericht Sozialhilfe in gleicher Höhe zu, wenn sie einen sogenannten „verfestigten Aufenthaltsstatus“ erworben haben. Diese Situation tritt regelmäßig ein, wenn die Kommune es versäumt hat, einen von diesem Sachverhalt betroffenen EU-Bürger, der seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreitet bzw. bestreiten kann nach der gesetzlich vorgeschrieben Frist von drei Monaten zur Ausreise aufzufordern. Hierdurch entstehen der Kommune ggfs. unnötige Kosten.
Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Für die CDU-Fraktion,
Bettina Szelag
Stadtverordnete
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