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Beschlussvorschlag:
Zur Sicherstellung des gesetzlichen Überwachungsauftrages gemäß § 52 ff BimSchG werden im FB 51 mindestens zwei neue Personalstellen eingerichtet.
Sachverhalt:
Gemäß § 52 ff BimSchG ist die Stadt Herne verpflichtet, Überwachungspläne und Überwachungsprogramme zur regelmäßigen Überwachung von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie aufzustellen. Zur Überwachung zählen unter anderem Vor-Ort-Besichtigungen von Betrieben, Überwachung der Emissionen und Überprüfung interner Berichte und Folgedokumente, Überprüfung der Eigenkontrolle, Prüfung der angewandten Techniken und der Eignung des Umweltmanagements der Anlage.
Die Untere Umweltbehörde Herne ist für ca. 5000 Betriebe zuständig. Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes 2013 wurden bisher ca. Herner Betriebe überprüft, wobei es lediglich bei 26,7 % der überprüften Betriebe keine Beanstandungen gab. Dem gegenüber stehen bei 40% der Betriebe geringfügige, bei 23,3 % erhebliche und bei 10% schwerwiegende Mängel.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Überwachungsauftrag mit dem vorhanden Personal im FB 51 nicht erfüllt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Klaudia Scholz