Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0268  

Betreff: Abbruch des städt. Gebäudes Hofstr. 112
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Richardt - 2658
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Grewe, Tanja
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
21.04.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 11.11

Bez.: Grundstücksverkehr

Nr.: 13

Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibung

Nr.: 16

Bez.: Sonstige ordentliche Aufwendungen

 

-37.000,00 Euro

 

 

-59.000,00 Euro

 

-59.000,00 Euro

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

     


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt vorbehaltlich der Mittelfreigabe den Abbruch des Wohnhauses Hofstraße 112 (Röhlinghauser Friedhof), Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 66, Flurstück Nr.16.

 

 


Sachverhalt:
 

Das Wohnhaus Hofstraße 112 ist seit Ende Februar 2015 nicht mehr bewohnt. Es weist eine erhebliche Schieflage auf, sodass es im derzeitigen Zustand nicht mehr nutzbar ist.

Die notwendigen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten alleine für die Behebung der Schieflage (Gebäude anheben) sind nicht ohne größeren Aufwand abschätzbar. Abgesehen von der Schieflage sind an dem Gebäude (Bj. 1950) weitere kostenintensive Sanierungsarbeiten (u. a. Erneuerung der Elektro- und Wasserinstallationen) notwendig.

 

Insgesamt wird die Sanierung des Gebäudes als unwirtschaftlich angesehen. Zur Vermeidung kostenintensiver Absicherungsmaßnahmen schlägt die Verwaltung den Abbruch des Gebäudes vor.

 

Das Gebäude liegt im Landschaftsschutzgebiet (7.2.2.17 – Röhlinghausen) und genießt in seinem derzeitigen Umfang Bestandsschutz. Der Verkauf einer Grundstücksteilfläche mit dem aufstehenden Gebäude zur Neubebauung ist daher nicht möglich.

 

Die Abbruchkosten werden vom GMH auf  ca. 37.000,00 Euro geschätzt. Der Buchwert für das Gebäude Hofstr. 112 betrug am 31.12.2015 rd. 59.000,00 Euro.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

Anlage:

Lageplan

DGK 5

 

 


Anlagen:
 

Keine     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan_Grundstück_Hofstr_112 (2128 KB)