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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 11.11 Bez.: Grundstücksverkehr | Nr.: 13 Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibung Nr.: 16 Bez.: Sonstige ordentliche Aufwendungen |
-37.000,00 Euro
-59.000,00 Euro
-59.000,00 Euro |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eickel beschließt vorbehaltlich der Mittelfreigabe den Abbruch des Wohnhauses Hofstraße 112 (Röhlinghauser Friedhof), Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 66, Flurstück Nr.16.
Sachverhalt:
Das Wohnhaus Hofstraße 112 ist seit Ende Februar 2015 nicht mehr bewohnt. Es weist eine erhebliche Schieflage auf, sodass es im derzeitigen Zustand nicht mehr nutzbar ist.
Die notwendigen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten alleine für die Behebung der Schieflage (Gebäude anheben) sind nicht ohne größeren Aufwand abschätzbar. Abgesehen von der Schieflage sind an dem Gebäude (Bj. 1950) weitere kostenintensive Sanierungsarbeiten (u. a. Erneuerung der Elektro- und Wasserinstallationen) notwendig.
Insgesamt wird die Sanierung des Gebäudes als unwirtschaftlich angesehen. Zur Vermeidung kostenintensiver Absicherungsmaßnahmen schlägt die Verwaltung den Abbruch des Gebäudes vor.
Das Gebäude liegt im Landschaftsschutzgebiet (7.2.2.17 – Röhlinghausen) und genießt in seinem derzeitigen Umfang Bestandsschutz. Der Verkauf einer Grundstücksteilfläche mit dem aufstehenden Gebäude zur Neubebauung ist daher nicht möglich.
Die Abbruchkosten werden vom GMH auf ca. 37.000,00 Euro geschätzt. Der Buchwert für das Gebäude Hofstr. 112 betrug am 31.12.2015 rd. 59.000,00 Euro.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlage:
Lageplan
DGK 5
Anlagen:
Keine
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Lageplan_Grundstück_Hofstr_112 (2128 KB) |