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Bei
der am 13.10.2004 durchgeführten öffentlichen Darlegung und Anhörung der Bürger
bei der Landschaftsplanung nach § 27 Landschaftsgesetz wurden u.a. Fragen nach
dem längerfristigen Verbleib des Betriebes gestellt. Dies auch im Hinblick auf
den gleichgelagerten Fall der Fa. Schupa aus zurückliegender Zeit. Aus diesem
Grund wäre es zweckmäßig, Sicherheitsleistungen vertraglich zu regeln.
Die
AL Herne bittet Sie, in diesem Zusammenhang in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Sodingen am 03.12.2004 nachstehende Frage von der Verwaltung
beantworten zu lassen:
1.
Inwieweit
sind Nebenbestimmungen (z. B. Wiederkaufsrecht, Nutzung ausschließlich zu gewerblichen Zwecken o.a. ) im
Grundstückskaufvertrag vorgesehen bzw. vorhanden?
2.
Wird
der Verkauf dieser 1.750 qm Fläche für andere dort ansässige Firmen eine Vorbildwirkung haben können, so dass das
Landschaftsschutzgebiet erheblich an Fläche einbüßen
könnte?
3.
Über
welche Straße (Weg) wird die dann neu errichtete Halle erreichbar sein?