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Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt die vom Kämmerer für das Haushaltsjahr 2015 ab dem 01.01.2015 getroffenen Entscheidungen über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen gemäß Anlagen 1 bis 3 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit den Regelungen des § 11 der Haushaltssatzung sind die vom Kämmerer im Haushaltsjahr 2015 getroffenen Entscheidungen über über- und außerplanmäßige Auszahlungen, Aufwendungen und Verpflichtungsermächtigungen dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis zu geben, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5.000 Euro überschreiten.
Nachbewilligungen, die im Zusammenhang mit Jahresabschlussarbeiten stehen, sind in den Gesamtübersichten zum Jahresabschluss 2015 enthalten.
Die einzelnen Bewilligungen des laufenden Jahres 2015 sind in den anliegenden Listen zusammengefasst.
Seite(n)
Ergebnisrechnung: 3.858.544,36 Euro - Anlage 1: 1 - 25
Investitionsmaßnahmen: 1.797.977,75 Euro - Anlage 2: 1 - 15
Verpflichtungsermächtigungen: 710.800,00 Euro - Anlage 3: 1 - 3
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Chudziak
(Stadtrat)
Anlagen:
Anlage 1 – Ergebnisrechnung
Anlage 2 – Investitionsmaßnahmen
Anlage 3 - Verpflichtungsermächtigungen
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_NB Ergebnisrechnung 2015 (160 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2_NB Investitionsmaßnahmen 2015 (242 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3_NB Verpflichtungsermächtigungen 2015 (141 KB) |