|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5501 Bez.: Bereitstellung von Grün- und Freiflächen |
Nr.: 13 Bez.:Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
216.000,-- € (-) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
|
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt vorbehaltlich der Mittelfreigabe im Haushalt die Entschlammung der Ostbach-Mühlenteiche (Gysenberg) und die Aufgabe des „Flamingoteiches“ auf der Grundlage der dargestellten Planung des Fachbereichs Stadtgrün.
Sachverhalt:
Die Stadt Herne plant seit einigen Jahren die ökologische Verbesserung des noch fehlenden Teilstückes des Ostbaches zwischen den Mühlenteichen (Gysenberg) und der Sodinger Straße. Der Ostbach als Bestandteil des Emscher-Flusssystems muss nach EU-Recht und dem deutschen Wasserrecht in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden.
Zurzeit fließt der Ostbach durch die Mühlenteiche, wodurch sich die Wasserqualität verschlechtert und die Wassertemperatur auf ein bachuntypisches Niveau ansteigt. Dies ist nach geltendem Wasserrecht unerwünscht. Vertretbar ist es, einen Teil des Bachwassers durch die Teiche zu leiten (Nebenschluss).
Aufgrund der starken Verschlammung der Teiche ist dies jedoch nicht möglich, da die Teiche im Sommer umkippen würden, wenn der Ostbach nicht mehr in Gänze durch die Teiche geleitet wird. Auch im jetzigen Zustand sind die Teiche im Sommer in einem schlechten Zustand und müssen als Notbehelf belüftet werden.
Eine Entschlammung der Teiche ist daher zwingend erforderlich.
Die Kosten für die nachstehend beschriebene Teichentschlammung belaufen sich auf ca. 216.000,-- € und sind im Haushalt 2016 eingeplant.
Obwohl die Teichentschlammung Voraussetzung für die förderfähige Renaturierung des genannten Ostbachteilstückes ist, konnten für die Entschlammungsmaßnahme selbst aus allen infrage kommenden Fördertöpfen keine Mittel eingeworben werden, da diese als reine Unterhaltungsmaßnahme angesehen wird. Da die erforderlichen Mittel allein aus dem städtischen Haushalt aufgebracht werden müssen, sind für die Umsetzung sehr enge Grenzen gesetzt, welche die kostengünstigste Methode zwingend erforderlich macht.
Aufgrund der bei der Entschlammung der Gräfte im Schlosspark Strünkede gesammelten Erfahrungen ist der Einsatz von Geotubes (wasserdurchlässige Entwässerungsschläuche aus Polypropylen) und Einbau des getrockneten Schlamms in der näheren Umgebung die preisgünstigste Variante.
Zur Ermittlung der zu erwartenden Schlammmengen und deren grundsätzliche Eignung zum Einbau in die benachbarten Grünflächen wurde im September 2012 ein Gutachten der Fa. agus GbR (siehe Anlage 1) eingeholt. Nach dem Gutachten ist von ca. 2.300 m³ Schlamm auszugehen, welche aufgrund ihrer Zusammensetzung grundsätzlich in Grünflächen eingebaut werden können.
Wie in dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan schematisch dargestellt ist soll der Schlamm mit Hilfe eines Saugbootes direkt aus den Teichen über eine Schlauchleitung in die Geotubes gepumpt werden. Die Geotubes werden in dem östlich der Mühlenteiche gelegenen Flamingoteich positioniert.
Bei den Geotubes handelte es sich um eigens konfektionierte „Säcke“ aus feinmaschigem Geotextil, die über einen Einfüllstutzen mit dem Feuchtschlamm unter Zugabe eines Flockungsmittels befüllt werden. Durch die Schwerkraft und den sich in den Tubes aufbauenden Druck wird der Schlamm entwässert. Das durch die Poren der Tubes austretende Wasser wird in den Ostbach und damit in die Mühlenteiche zurückgeführt.
Nach dem Trocknungsvorgang wird die gesamte Fläche des aufzugebenden Flamingoteiches mit Oberboden überdeckt und mit einer Rasenmischung eingesät. Die vorgesehene Endgestaltung des Flamingoteiches ist aus dem als Anlage 3 beigefügten Übersichtsplan ersichtlich, und zwar wird durch die Schlammablagerung und die erforderliche Abdeckung mit Boden ein kleiner Hügel modelliert.
Die Unterbringung der Schlammmassen gestaltete sich bei der Maßnahme besonders schwierig, da in der näheren Umgebung nur wenige Freiflächen mit der notwendigen Größe zu finden sind. Ein Abtransport und Entsorgung des Schlammes schied aus Kostengründen aus.
Aufgrund seines Zustandes bot sich der Flamingoteich als idealer Standort an. Offensichtlich ist die Tondichtung des Teiches im Laufe der Jahre undicht geworden, was man an dem niedrigen Wasserstand trotz eines permanenten Zulaufs von Ostbachwasser unschwer erkennen kann. Auch bei Regenwetter erreicht der Wasserspiegel nicht die Höhe des Rücklaufs in den Ostbach.
Der Flamingoteich ist ebenfalls stark verschlammt. Die Undichtigkeit und die Verschlammung würden eine grundlegende Total-Sanierung erfordern, welche bei der gegenwärtigen Haushaltslage nicht zu finanzieren ist. Unabhängig von der Entschlammung der Mühlenteiche wurde daher vom FB Stadtgrün erwogen, diesen Teich aufzugeben.
Da der Flamingoteich in unmittelbarer Nähe zu den Mühlenteichen liegt und durch einen Überlauf mit ihnen verbunden ist, drängt sich dieser Standort für die Entschlammungsmaßnahme geradezu auf. Besonders die Rückführung des Wassers nach dem Absaugen des Schlammes in die Mühlenteiche ist wesentlich unkomplizierter, da das Wasser direkt zurückfließen kann.
Die Maßnahme wurde dem Landschaftsbeirat am 09.02.2016 in ihren Grundzügen vorgestellt. Aus dem Landschaftsbeirat (BUND) ergaben sich Hinweise, dass der Flamingoteich Amphibien als Laichgewässer dient. Die Biologische Station östliches Ruhrgebiet wurde daher mit einem Artenschutzgutachten beauftragt. Das Gutachten vom März 2016 ist als Anlage 4 beigefügt.
Nach dem Gutachten bestehen gegen die Aufgabe des Flamingoteiches keine Bedenken, wenn die Maßnahme im Spätsommer / Herbst durchgeführt und ein Ersatz-Laichgewässer für die Amphibien angelegt wird.
Diese Vorgaben werden bei der Ausführung der Teichentschlammung berücksichtigt. Die vorgegebene Zeitplanung deckt sich ohnehin mit den Vorstellungen der Verwaltung. Ein Ersatz-Laichgewässer soll in der Ostbachaue (siehe Artenschutzgutachten letzte Seite und Übersichtsplan Anlage 2) südöstlich des Forsthauses angelegt werden.
Dort soll in Bachnähe der Boden für die Abdeckung der Tubes entnommen werden, wobei gleichzeitig kostengünstig ein zur Mitte hin flach abfallender Teich gestaltet wird. Eine Teichabdichtung ist nicht erforderlich, da der Teich an diesem Standort mit Grundwasser gefüllt wird. Wechselnde Wasserstände sind bei einem naturnahen Amphibienlaichgewässer grundsätzlich erwünscht.
Seitens der Fischereibehörde (FB Stadtgrün) wurde der Flamingoteich mit dem Fischerreiberater besichtigt. Größere Fische werden aufgrund des Zustandes des Teiches nicht erwartet. Trotzdem werden Abfischmaßnahmen vor der Teichentschlammung sowohl im Flamigoteich als auch in den Mühlenteichen durchgeführt.
Im Übrigen wurde die Maßnahme mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgestimmt (Altlasten, Bodenschutz, Wasserrecht, Abfall). Grundsätzliche Bedenken gegen die Maßnahme bestehen nicht. Das erforderliche wasserrechtliche Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Da die Maßnahme dem Gewässerschutz (Erhaltung der Mühlenteiche, Renaturierung des Ostbaches) dient, wurde die Genehmigung in Aussicht gestellt.
Die Ausschreibung der Maßnahme soll umgehend nach Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Sodingen erfolgen. Die Umsetzung soll im Spätsommer / Herbst beginnen und bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | GUT_Gysenbergteichschlamm_2012-09-06 (6294 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2 Übersichtsplan (332 KB) | |||
![]() |
3 | öffentlich | 10063 ENTSCHLAMMUNG MÜHLENTEICHE-Model (805 KB) | |||
![]() |
4 | öffentlich | artenschutzrechtliche-Prüfung-Flamingoteich ver.1.2 (1270 KB) |