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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
I. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG wird die Weisung erteilt, die Änderung des Gesellschaftsvertrages (vgl. Anlage) zu beschließen.
II.Der Rat der Stadt schlägt vorbehaltlich des Beschlusses zu I. der Stadtwerke Herne AG zur Benennung für die Aufsichtsräte der Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG und der Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH
Herrn Dipl.-Kfm. Ulrich Koch
vor.
Die Benennung des Vertreters des Aufsichtsrates gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine Benennung als Vertreter.
Sachverhalt:
Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages der SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus 8 Mitgliedern besteht.
Als ständiges Mitglied gehört dem Aufsichtsrat der Oberbürgermeister der Stadt Herne / der zuständige Beigeordnete der Stadt Herne für die Stadtentwässerung für die Dauer seiner Amtszeit an.
Als weitere Mitglieder gehören dem Aufsichtsrat drei Mitglieder an, die von der Stadtwerke Herne AG (STWH AG) auf Vorschlag des Rates benannt werden. Die übrigen vier Mitglieder werden von der Kommanditistin Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (WVH) entsandt und von der Gelsenwasser AG benannt.
Im Aufsichtsrat sollte aus sachlich inhaltlichen Gründen auch ein/e Vertreter/in der Stadtwerke Herne AG, als 50%ige Gesellschafterin bzw. Kommanditistin der WVH, als weiteres stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat vertreten sein. Somit würde sich die Anzahl der von der Stadtwerke Herne AG benannten Mitglieder auf vier erhöhen.
Aufgrund der paritätischen Besetzung des Aufsichtsrates sieht die vorgeschlagene Änderung des Gesellschaftsvertrages auch ein weiteres Aufsichtsratsmandat vor, das von der WVH GmbH & Co. KG entsendet und von der Gelsenwasser AG benannt werden soll.
Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung. Die erforderliche Vorberatung dieser Angelegenheit gem. § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages durch den Aufsichtsrat sowie die Entscheidung der Gesellschafterversammlung sollen am 10.05.2016 erfolgen.
Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der SEH Stadtentwässerung Herne Verwaltungs GmbH sind die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft und der SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG personenidentisch. Somit würde auch der Aufsichtsrat der Verwaltungs GmbH zukünftig aus zehn Mitgliedern bestehen.
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der SEH GmbH & Co. KG soll als Vertreter der Stadtwerke Herr Ulrich Koch für den Aufsichtsrat der SEH GmbH & Co. KG und somit auch für den Aufsichtsrat der SEH Verwaltungs GmbH vorgeschlagen werden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Synopse Gesellschaftsvertrag SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Synopse Gesellschaftsvertrag SEH GmbH & Co. KG (19 KB) |