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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Gewerbliche Betriebe und Anlagen unterliegen im Hinblick auf mögliche schädliche Umweltauswirkungen einer regelmäßigen Überwachung. Seit Januar 2011 stellt die Richtlinie 2010/75 EU über Industrieemissionen das europäische Regelwerk zur Zulassung und Überwachung von Industrieanlagen dar. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte am 02.05.2013 mit Inkrafttreten des geänderten Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Kernstück der neuen Industrieemissionsrichtlinie ist die Forderung nach einheitlichen, risikobasierten und medienübergreifenden Umweltinspektionen. Dazu stellen die Mitgliedstatten einen Umweltinspektionsplan auf.
Auf Grundlage des Umweltinspektionsplanes für NRW hat die Stadt Herne als Untere Umweltschutzbehörde ein Programm für routinemäße Umweltinspektionen (Umweltüberwachungskonzept) aufgestellt. In diesem Programm werden die zu überwachenden Betriebe und Anlagen sowie die Häufigkeit der Vor-Ort-Besichtigungen festgelegt. Die Inspektionsplanung erfasst alle Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Herne, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, sowie nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (im Sinne des BImSchG) mit bekanntem Risikopotential.
Seit Juli 2013 führt die Untere Umweltschutzbehörde monatlich eine medienübergreifende Umweltinspektion durch. Bis zum heutigen Tage wurden 34 Umweltinspektionen durchgeführt.
Die Verwaltung gibt in der Sitzung einen mündlichen Bericht zu dem Thema ab.
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Keine