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Vorlage - 2016/0232  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.10,
Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße,
Stadtbezirk Sodingen
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wirbals, 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
07.04.2016 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
20.04.2016 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
04.05.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
31.05.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

 

die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

 

2.      Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der
         Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.



Sachverhalt:
 

  1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Horsthausen, Flur 3, Flurstück 368, 369 und 1423 und wird begrenzt -

  • im Südenwesten durch die Paul-Gerhardt-Straße,
  • im Südosten durch die Pöppinghauser Straße und
  • im Norden durch die Wohnbaugrundstücke der Katharinastraße

Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

 

  1. Planungsanlass und - erfordernis

Im Plangebiet befindet sich derzeit ein Lebensmitteldiscounter mit ca. 1.000 qm Verkaufsfläche. Die Grundstücksgesellschaft Herne-Horsthausen Dr. Hemmersbach UG & Co. KG beabsichtigt, als Vorhabenträger auf der oben genannten Fläche einen Einzelhandelsbetrieb r Lebensmittel (LIDL) in einer Größenordnung von 1.200 qm Verkaufsfläche zu vergrößern. Dabei soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um an dem Standort einen marktüblichen großflächigen Lebensmittel-Discounter (LIDL) mit 1.200 qm zu realisieren. Zur Standortsicherung und Gewährleistung der künftigen Nahversorgung soll die Verkaufsfläche um 200 qm vergrößert werden. Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 - Katharinastraße 2. Änderung ist die Realisierung des Vorhabens mit einer Vergrößerung der Verkaufsfläche nicht zulässig. Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt der Vorhabenträger die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Anlage 3).

 

 

  1. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll für den Standort eines bisherigen bestehenden großflächigen Lebensmittel-Marktes eine geringfügige Erweiterung ermöglicht werden.

Ziel der Planung ist es daher, eine Verkaufsflächenvergrößerung um 200 qm zu erzielen, um zur Standortsicherung des Vorhabens beizutragen und die geänderten Ansprüche hinsichtlich der aktuellen Mindestverkaufsflächengröße seitens des Betreibers zu berücksichtigen. Der Lebensmittel-Markt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes besitzt heute eine Verkaufsfläche von rund 1000 qm. Die Zulässigkeit der maximalen Gesamtverkaufsfläche für den Standort wird im Rahmen einer Verträglichkeitsuntersuchung nachgewiesen.

Der  Vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die Voraussetzungen schaffen, die Fläche, die Erschließung sowie die Gebäude an die heutigen Marktbedingungen für einen Lebensmittel-Discounter anzupassen. Durch die Erweiterung des Marktes soll zudem die Nahversorgung im Umfeld des Plangebietes sichergestellt werden.

Die Erschließung der Stellplätze soll weiterhin über die Paul-Gerhardt-Straße erfolgen. Über die Pöppinghauser Straße (L645) ist lediglich die Lieferzufahrt geplant.

Durch das Bebauungsplanverfahren soll die Verträglichkeit der Planung hinsichtlich der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung des Plangebietes gesichert werden. Dabei sind insbesondere Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu treffen, um die Auswirkungen des Verkehrsaufkommens im Hinblick auf die Empfindlichkeit der angrenzenden Nutzung zu reduzieren.

 

 

 

 

  1. Voraussichtliche Inhalte der Planung

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf dem ca. 5.800 qm großen Grundstück die Erweiterung eines großflächigen LIDL-Discount-Marktes. Hierzu soll die zulässige Verkaufsfläche um 200 qm auf dann insgesamt 1.200 qm erweitert werden.

 

 

  1. Weitere Vorgehensweise

Da es sich bei der Planung um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb handelt, ist der Bebauungsplan auf Grund der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 10. April 2014, Az. 7 D 57/12.NE) im Regelverfahren mit Durchführung

einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen. Das beschleunigte Verfahren gemäß 13a BauGB kann demzufolge nicht angewendet werden. Die Planung sowie der Umfang der zu erarbeitenden Gutachten wie Altlasten- bzw. Baugrunduntersuchung, Lärmschutz und Verkehrskonzept sowie Verträglichkeitsuntersuchung zum geplanten Einzelhandelsstandort werden mit den zuständigen Fachbereichen und Behörden abgestimmt. Die Erarbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird vom Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB flankiert, in dem u. a. sämtliche Planungskosten auf den Vorhabenträger übertragen und städtebauliche Ziele gesichert werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

 

   (Friedrichs)

    Stadtrat


Anlagen:
 

1. Übersichtsplan des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 – Nahversorgungsmarkt Paul-Gerhardt-Straße - im Stadtgebiet

2. Plangrundlage mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs

 

3. Vorentwurf des Vorhabens

 

4. Einleitungsantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan (692 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Abgrenzung räumlicher Geltungsbereich (903 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Vorentwurf (3411 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Einleitungsantrag (328 KB)