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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0231  

Betreff: Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schwitay, Ralf
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Mielke, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Entscheidung
27.04.2016 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   
Integrationsrat Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 31.06

Bez.:Förderung Wohlfahrtspflege

Nr.: 15

Bez.:Transferaufwendungen

-79.546,60 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:xxx

Nr.:

Bez.:xxx

 

xxx                                              

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt – im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2016 und unter Berücksichtigung der 1. Bewirtschaftungsverfügung 2016 des Kämmerers der Stadt Herne -  den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände  gemäß den Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich im Jahre 2016 aus der Kostenstelle 31.06.02.0000 “Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege” sowie aus nicht benötigten Mitteln des Fachbereichs Gesundheit (Krisendienst für psychisch Kranke) einen Betrag in Höhe von 70 % der beantragten Zuschüsse (einschließlich 10 % Aktivitätenzuschlag) zu gewähren


 

 


Sachverhalt:

 

Nach den Richtlinien für Zuschüsse zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich können für Dienste, Angebote und Einzelmaßnahmen Zuwendungen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Träger gewährt werden. Für 2016 liegen folgende Anträge vor:

 

Verband

Beantragter Zuschuss

70 % gemäß aktueller Haushaltsfreigabe

AWO

 44.736,00 €

31.315,20 €

Caritasverband Herne

 38.350,00 €

26.845,00 €

Diakonisches Werk

 27.052,00 €

18.936,40 €

DRK Herne Wanne-Eickel

  3.500,00 €

 2.450,00 €

Gesamt

113.638,00 €

79.546,60 €

 

 

 

 

Die Verwaltung hält die unter Ziffer 1 bis 4 aufgeführten Projekte weiterhin für förderungswürdig.

 

 

1.              Arbeiterwohlfahrt    

 

  

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

1.1

Sozialdienst für Migranten

(Personalkostenzuschuss)

 32.000,00 €

 29.091,00 €

 2.909,00 €

 32.000,00 €

1.2

Altenbegegnungsstätten

  4.555,00 €

  4.141,00 €

   414,00 €

  4.555,00 €

 

+ Miete

  8.181,00 €

  8.181,00 €

 

  8.181,00 €

 

Gesamt:

 44.736,00 €

 

 

 44.736,00 €

 

Zuschuss in Höhe von 70 % =

 

 

 

 31.315,20 €

 

Die AWO bietet seit vielen Jahren zur Verbesserung der Lebenssituation der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und für ein besseres Miteinander zwischen deutschen und ausländischen Bevölkerungsgruppen die verschiedensten Aktivitäten im gesamten Stadtgebiet an. Im Sinne eines wechselseitigen Verständnisses von Integration gehören insbesondere zielgerichtete Öffentlichkeits-, Antirassismus- und  Antidiskriminierungsarbeit, interkultureller Austausch, wechselseitiges Lernen sowie der Abbau struktureller Ungleichheitsbedingungen zu den wesentlichen Bestandteilen und Grundannahmen der Arbeit.

 

Es entstehen erhebliche Personal- und Sachkosten. Nach Abzug der für den selben Zweck gewährten Bundes- und Landeszuschüsse verbleibt ein ungedeckter Kostenanteil von 65.500,00 Euro. Zur Aufrechterhaltung der Angebote in bisherigem Umfange benötigt die AWO einen Zuschuss von 32.000,00 Euro.

 

Die Altenbegegnungsstätten der AWO im gesamten Stadtgebiet sind als Kontakt- und Kommunikationshilfen ein wichtiger Bestandteil der Altenhilfe. Die demographische Entwicklung ist eindeutig  - immer mehr Menschen werden älter. Jede/-r vierte Einwohner/-in in Herne gehört dem Kreis der Senioren an.  

 

Die Verwaltung hält das Fortbestehen der Altenbegegnungsstätten für notwendig, um der Einsamkeit und Isolation der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger entgegenzuwirken. Von den insgesamt 9 Altenbegegnungsstätten befinden sich 2 in angemieteten Räumen. Zur Aufrechterhaltung der Altenbegegnungsstätten, insbesondere zur Bestreitung der Mietkosten, sollte ein Zuschuss in der angegebenen Höhe gewährt werden.

 

 

 

2.              Caritasverband Herne    

 

  

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

 

 

 

 

 

 

2.1

Gemeinwesenorientierte

Altenarbeit

34.630,00 €

31.482,00 €

3.148,00 €

34.630,00 €

2.2

Straffälligenhilfe

3.720,00

 3.382,00 €

  338,00 €

 3.720,00 €

 

Gesamt:

38.350,00 €

 

 

38.350,00 €

 

Zuschuss in Höhe von 70 % =

 

 

 

26.845,00 €

 

Die Altenbegegnungsstätten in den 19 katholischen Pfarrgemeinden sind als Kontakt- und Kommunikationshilfen ein wichtiger Bestandteil der Altenhilfe. Die Verwaltung hält das Fortbestehen der Altenbegegnungsstätten für notwendig, um der Einsamkeit und  Isolation der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger entgegenzuwirken. Um stadtweit über 120 unterschiedliche Aktivitäten für Seniorinnen und Senioren in den Kirchengemeinden mit monatlich an die 1.800 Personen kontinuierlich betreuen zu können, sind etwa 60 Helferinnen und Helfer ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus ist für die Umsetzung dieser Aufgabe eine Sozialarbeiter/-innen-Stelle eingerichtet worden, für die die Personalkosten bezuschusst werden.

 

Der Sozialdienst Katholischer Männer führt seit Jahren eine Straffälligenbetreuung in der Stadt Herne durch. Die Betreuungsmaßnahme ist von großer Bedeutung, um Straffälligen eine entsprechende Hilfe anbieten zu können. Hauptaufgabe dabei ist die Erhaltung der Wohnung oder die Vermittlung einer neuen Wohnung bei Strafentlassung. Ein wichtiger Bestandteil ist die Beratung von Angehörigen. Der Kontakt mit ihnen soll nicht abreißen und eine mögliche Rückkehr in die Familie soll vorbereitet werden. Darüber hinaus ist das psycho-soziale Umfeld der Straffälligen langwierig aufzuarbeiten, weil es ansonsten immer wieder zu Rückfälligkeiten kommt.

 

Die Verwaltung schlägt eine Zuschussgewährung in der beantragten Höhe vor.

 

 

3.              Diakonisches Werk    

 

 

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

3.1

Wohnberatung

16.500,00 €

15.000,00 €

1.500,00 €

16.500,00 €

3.2

Gehörlosenhilfe

10.552,00 €

 9.592,73 €

  959,27 €

10.552,00 €

 

Gesamt:

27.052,00 € 

 

 

27.052,00 €

 

Zuschuss in Höhe von 70 % =

 

 

 

18.936,40 €

 

Das Diakonische Werk praktiziert stadtweit eine gemeinwesenorientierte Altenarbeit. Ziel ist es u.a., neue Wohnformen im Rahmen der Wohnberatung mit Angeboten der ambulanten Hilfen anzubieten, um so einen möglichst langen Verbleib im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.

 

Weiterhin wird der Personenkreis der älteren Gehörlosen mit einer Vielzahl von Angeboten betreut bzw. versorgt.   Schwerpunkte sind hierbei die Beratung, lebensunterstützende Dienste und Gruppen- und Freizeitangebote. Zur Aufrechterhaltung der Angebote sollte dem Verband ein Zuschuss in angegebener Höhe gewährt werden.

 

 

4.              DRK Herne und Wanne-Eickel e. V.  

 

 

Maßnahmen

beantragt

Zuschuss

+ 10 %

Betrag

4.1

Betreute Maßnahmen für Senioren

 3.500,00 €

3.181,81 €

318,19 

3.500,00 €

 

Gesamt:

 3.500,00 €

 

 

3.500,00 €

 

Zuschuss in Höhe von 70 % =

 

 

 

2.450,00 €

 

r Seniorinnen und Senioren werden in den DRK-Räumlichkeiten am Berliner Platz sowie in der Von-der-Heydt-Straße verschiedene Betreuungs- und Begegnungsmaßnahmen angeboten, um einer möglichen Vereinsamung und Isolation entgegenzuwirken. Angesprochen werden hierbei auch Menschen mit Behinderung und allein lebende Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund, um diese in Seniorenkreise einzugliedern.

 

Die Verwaltung befürwortet die Anträge des DRK.

 

 

 

 

 

Die Verwaltung bittet, unter Berücksichtigung der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2016 den vorgenannten Beschluss zu fassen und gemäß der 1. Bewirtschaftungsverfügung 2016 des Kämmerers der Stadt Herne zunächst 70 % der beantragten Gesamtzuschussbeträge zu gewähren.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Chudziak


 

 


Anlagen:
 

Zuschussanträge 2016 der Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anträge Zuschussgewährung 2016 der Verbände der freien Wohlfahrtspflege (4677 KB)