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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/Vertreterinnen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) wird die Weisung erteilt
Sachverhalt:
Zu Punkt 1 – Feststellung des Jahresabschlusses 2015:
Der Jahresabschluss 2015 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.092.959,67 € (Vorjahr: 4.032.948,90 €) und einem Jahresfehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 595.137,56 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. 647.525,85 €) ab, der nach dem Vorschlag der Geschäftsführung durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll.
Die TGG hat seit dem Jahr 2009 gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.11.2007 eine jährliche „Deckelzuweisung“ als Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 790.000 € erhalten. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist beschlossen worden, die Zuweisung an die TGG ab dem Haushaltsjahr 2010 um 80.000 € auf 710.000 € zu kürzen.
Seit dem 01.01.2015 ist der Vertrag über die Verpachtung des Städtischen Saalbaus zwischen der TGG und der Stadt Herne aufgelöst worden, und das GMH ist in die bestehenden Vertragsverhältnisse eingetreten. In diesem Zuge ist die Verlustzuweisung für die TGG auf 610.000 € reduziert worden.
Der Jahresfehlbetrag liegt in 2015 unter diesem zugewiesenen „Deckelungsbetrag“. Der Differenzbetrag i. H. v. 14.862,44 € soll in der Kapitalrücklage verbleiben.
Der Jahresabschluss ist von der Märkischen Revision GmbH, Essen, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Punkt 2 – Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Jahr 2015:
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3 – Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2016:
Für das Geschäftsjahr 2016 schlägt die Geschäftsführung vor, die Märkische Revision GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer zu wählen.
Die Märkische Revision wurde auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahrens erstmals für das Geschäftsjahr 2007 zum Abschlussprüfer bestellt. Für die Prüfung des Geschäftsjahres 2016 soll ein Wechsel in der Person des mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfers erfolgen.
Gemäß § 7 Nr. 12, 13 und 14 des aktuellen Gesellschaftsvertrages der TGG beschließt die Gesellschafterversammlung über die genannten Angelegenheiten.
Der Aufsichtsrat der TGG soll die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 17. März 2016 vorberaten und entsprechende Empfehlungsbeschlüsse für die Gesellschafterversammlung fassen. Die Gesellschafterversammlung findet am 18. April 2016 statt.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine