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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0202  

Betreff: Ergänzung des derzeitigen Rettungsdienstbedarfsplans und
Neufestsetzung der Rettungsdienstgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schlunke, Paul
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Schlunke, Paul
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
14.04.2016 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
19.04.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Anhörung
27.04.2016 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
03.05.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 12.06

Bez.: Rettungsdienst

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

zusätzliche Erträge

rd. 1.100.000 €

 

 

Beschlussvorschlag:

  • Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Stadt billigt die der Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Ergänzungen zum derzeitigen Rettungsdienstbedarfsplan in den Punkten 4.2.4.3Technik, 4.2.4.4 Aufteilung und 4.2.4.5 Personal.
  • Der Rat der Stadt billigt die der Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.
  • Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 4 beigefügte 23. Änderungssatzung zur Satzung einschließlich Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Herne.

 

 


Sachverhalt:
Die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 11.12.1978 wurde letztmalig zum 1. April 2015 angepasst, der derzeitige Rettungsdienstbedarfsplan wurde am 01.03. 2011 vom Rat der Stadt Herne in Kraft gesetzt.

 

Der Rettungsdienstbedarfsplan (RDPL) muss entsprechend § 12 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) im Turnus von 5 Jahren überarbeitet werden. Aktuell erfolgt daher die vollständige Überarbeitung der Bedarfsplanung durch die Firma FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH aus Bonn. Bereits im Vorgriff auf diese Bedarfsplanung wurden, aufgrund einer „Akutüberprüfung mit Schwachstellenanalyse“, Sofortmaßnahmen erforderlich, die dem Rat am 29.09.2015 unter TOP21 öffentlicher Teil mitgeteilt wurden.

 

Der RDPL wurde in folgenden Punkten ergänzt:

-           4.2.4.3 „Technik“ (zwei zusätzliche Rettungstransportwagen – siehe Anlage 1)

-           4.2.4.4 „Aufteilung“ (je ein RTW auf den beiden Wachen – siehe Anlage 1 – „Aufstockung“) und

-           4.2.4.5 „Personal“ (4 Funktionsstellen á 16 Stunden – siehe Anlage 2)

 

Die ergänzenden Akutmaßnahmen wurden den nach dem RettG NRW zu beteiligenden Organisationen (Krankenkassen, Hilfsorganisationen u. a.) am 18.11.2015 zur Stellungnahme zugeleitet. Dies ist notwendig, um die Kosten für die Akutmaßnahmen in die Gebührenbedarfsberechnung aufnehmen zu können.

 

Der Abstimmungsentwurf der Gebührenbedarfsberechnung, in der die Kosten für die genannten Ergänzungsmaßnahmen eingearbeitet waren, wurde den Krankenkassen am 08.02.2016 zugeleitet.

 

Die Beteiligung der Krankenkassen ist gesetzlich vorgeschrieben (§§12,14 RettG NRW). Hinsichtlich der kostenbildenden Qualitätsmerkmale des Bedarfsplanes ist mit den Beteiligten gemäß § 12 Abs. 4 und § 14 Abs. 2 RettG Einvernehmen anzustreben. Wird kein Einvernehmen erzielt, können die Krankenkassen ihre Leistungen nach den Regelungen des § 133 (2) SGB V auf Festbeträge begrenzen; in diesen Fällen müssten dann die restlichen Gebührenforderungen von den Versicherten direkt eingefordert werden.

 

Das gemäß § 14 RettG NRW erforderliche Abstimmungsgespräch fand am 03.03.2014 unter Beteiligung der Fachbereiche 14 und 21 statt. Nach eingehender Diskussion der Bedarfsplanung und ihrer Parameter (hierbei ist das Kostendeckungsprinzip des Kommunalabgabenrechts mit den Regelungen des Sozialgesetzbuchs zur Sicherung der Preisstabilität im Gesundheitswesen abzustimmen), stimmten die Krankenkassen der Ergänzung des RDPL zu.

Auf dieser Basis konnte unter Berücksichtigung der o. a. Maßnahmen auch Einvernehmen über folgende neue Tarife erzielt werden:

 

Der "Tages"-KTW deckt den Zeitraum montags-freitags von 8:00 – 20:00 Uhr ab.

Der "Nacht"-KTW wird für Einsätze von 20:00 – 8:00 Uhr, Wochenendeinsätze

und Einsätze an gesetzlichen Feiertagen berechnet.

 

Mit diesen Tarifen können die Planerlöse gegenüber den für 2015 geplanten Erträgen um rd. 1,1 Mio. € gesteigert werden. Insgesamt wird planerisch ein Kostendeckungsgrad von 98,02 % erreicht.

 

Die Anpassung der Gebühren soll zum 15.05.2016 erfolgen.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Dr. Frank Burbulla

Stadtrat

 

 


Anlagen:
 

Anlage 1: Ergänzung RDPL zu Punkt 4.2.4.3 „Technik“ und 4.2.4.4 „Aufteilung“

Anlage 2: Ergänzung RDPL zu Punkt 4.2.4.5 „Personal“

Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst 2016 mit ihren Anlagen 1 bis 3

Anlage 4: 23. Änderungssatzung zur Satzung einschließlich Gebührensatzung für die

               Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Herne

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Ergänzung RDPL Technik-Aufteilung (22 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Ergänzung RDPL Personal (19 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich GBB2016_V.4.1 (135 KB) PDF-Dokument (148 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich ANLAGE_1 2016 (65 KB) PDF-Dokument (84 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich ANLAGE_2 2016-V.4 (41 KB) PDF-Dokument (72 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich ANLAGE_3 2016 (33 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich ÄNDSA.GBB2016 (19 KB) PDF-Dokument (47 KB)