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X | Keine |
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
- Herrn Ltd. Städt. Vermessungsdirektor Carsten Müller zum bewertungstechnischen Sachverständigen des Umlegungsausschusses
- Herrn Dipl.- Ing. Stefan Peil, Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt Essen, zum stellvertretenden bewertungstechnischen Sachverständigen des Umlegungsausschusses
Sachverhalt:
Für die Bestellung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses gelten
- § 46 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954)
- §§ 3-13 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NW S. 220), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.07.2013 (GV.NRW S. 493).
Der Umlegungsausschuss besteht nach § 4 (1) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches aus fünf Mitgliedern.
Entsprechend dieser Verordnung besteht der Umlegungsausschuss der Stadt Herne derzeit aus den folgenden Mitgliedern und ihrer Vertreter:
Vorsitzender:Dr. Kreul, Erster Beigeordneter a. D.
(Vertreterin: Städt. Rechtsdirektorin Sickers)
Vermessungstechn. Sachverständiger:Ltd. Städt. Vermessungsdirektor a. D. Pohlmann
(Vertreter: Ltd. Städt. Vermessungsdirektor
Meyer-Dietrich)
Sachverständige(r) für
Grundstücksbewertung:Dipl.–Ing. Freitag-Ernst (Öffentl. bestellte Verm.
Ingenieurin)
(Vertreter: Ltd. Städt. Vermessungsdirektor
Müller)
Stadtverordnete:Majchrzak-Frensel (Vertreter: Lukas, Syberg)
Stadtverordneter:Schlüter (Vertreter: Merten, Nott)
Frau Freitag-Ernst ist seit dem 01. Juni 2011 bewertungstechnische Sachverständige dieses Ausschusses, sodass ihre Bestellung bestimmungsgemäß am 31. Mai 2016 endet. Frau Freitag-Ernst verzichtet aus persönlichen Gründen auf eine weitere Bestellung.
Um eine kontinuierliche Bearbeitung der eingeleiteten bzw. geplanten Verfahren zu gewährleisten, wird die Bestellung des bisherigen stellvertretenden bewertungstechnischen Sachverständigen Herrn Müller zum Sachverständigen für Grundstücksbewertung vorgeschlagen. Herr Müller erklärte sich zu diesem Positionswechsel bereit.
Auf Anfrage der Geschäftsstelle erklärte sich Herr Dipl. Ing. Stefan Peil bereit, die Stellvertreterfunktion von Herrn Müller zu übernehmen. Herr Peil nimmt seit Februar 2013 die Position des Geschäftsführers des Umlegungsausschusses der Stadt Essen wahr. Des Weiteren ist er Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG.
Aufgrund seiner Ausbildung und seiner Tätigkeiten erfüllt Herr Peil die Voraussetzungen für die Sachverständigenfunktion im Umlegungsausschuss. Aus diesem Grund bittet die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses um Bestellung von Herrn Peil in den Umlegungsausschuss der Stadt Herne zum 01.06.2016.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Sachverhalt:
Anlagen:
Keine