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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | XXX |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | XXX |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren folgt dem Beschluss des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Herne vom 25.02.2016 und beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zu entwickeln, um den Herner Bürgerinnen und Bürgern öffentlich zugängliche Toiletten, explizit auch Behinderten-Toiletten nach neuester DIN-Norm, in ausreichender Zahl und angemessenem Zustand in stark frequentierten Bereichen (Herner und Wanner City, Sodinger Zentrum, Eickeler Zentrum, etc.) zur Verfügung zu stellen. Dabei ist den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Rechnung zu tragen.
Ein gesamtstädtisches Konzept ist innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erstellen und auszuführen.
Daneben soll mindestens eine behindertengerechte Toilette an zentrale Stelle der Alt-Herner Innenstadt als Ersatz für die öffentliche Toilette an der Neustraße (Nähe Bushaltestellen) bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2017 zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung kann im Rahmen des Stadtumbauprogramms Herne-Mitte erfolgen.
Sachverhalt:
Für die Attraktivität städtischer Zentren ist es unabdingbar, allen Besucherinnen und Besuchern auch für den Fall eines "dringenden Bedürfnisses" eine Lösung anzubieten. In Herne ist das nicht anders. Es existieren zurzeit einzelne öffentlich zugängliche Toiletten, von denen auch einige wenige innenstadtnah gelegen und sogar behindertengerecht ausgestattet sind. Diese sind jedoch oft nicht bekannt und / oder nur zu unattraktiven Öffnungszeiten allgemein benutzbar, da sie in öffentlichen Verwaltungsgebäuden untergebracht sind.
Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist daher zu der Auffassung gelangt, dass diese Lücke geschlossen werden muss. Er hält es für sinnvoll - möglicher Weise in Anlehnung an sogenannte „Toilettenkonzepte“ anderer Städte wie u. a. Gelsenkirchen -, für Herne ein gesamtstädtisches Toilettenkonzept zu entwickeln und sukzessive in angemessener Frist umzusetzen. Auch ist es im Rahmen der Bemühungen der Stadt Herne für die Umsetzung der Inklusion selbstverständlich, ein solches Konzept den Bedürfnissen von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern sowie allen anderen mobilitätseingeschränkten Personen anzupassen. Behindertengerechte Toiletten müssen bei der Umsetzung eines solchen Konzeptes daher Vorrang genießen.
Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen erkennt zudem an, welche Anstrengungen im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms bereits geplant und zum Teil sogar schon umgesetzt wurden. Für viele Herner Bürgerinnen und Bürger bringen diese Neuerungen sicherlich ihre Vorteile mit sich. Allerdings fällt in diesem Zuge die behindertengerechte Toilette an der Neustraße den Umbaumaßnahmen zum Opfer. Dies war jedoch die einzige öffentliche Toilette in der Herner Innenstadt. Die nächstgelegene öffentliche Toilette ist - relativ weit entfernt - am Herner Bahnhof zu finden. Beide Toiletten waren und sind häufig defekt oder verschmutzt und dadurch nicht sehr einladend. Nichtsdestotrotz bieten sie für Rollstuhlfahrer die einzige Möglichkeit einer Toiletten-Nutzung im Bereich der innenstädtischen Geschäfte in Alt-Herne. Hier muss somit kurzfristig Ersatz geschaffen werden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak