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Finanzielle Auswirkungen in € ----------------
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt -
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 249, Albert-Schweitzer-Carré, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 249 wird wie folgt begrenzt:
Die nördliche und westliche Abgrenzung ist deckungsgleich mit der für diesen Teilbereich geltenden Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 140, 1. Änderung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in den zum Beschluss gehörenden Anlagen
1. und 2. dargestellt.
B. Planungsanlass und - erfordernis
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 249 umfasst im Wesentlichen das Grundstück der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule, die nach Aufgabe des Schulbetriebes als Bürogebäude genutzt wurde, und ist zurzeit durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 140 , 1. Änderung -„Auf der Wilbe“- bauleitplanerisch gesichert.
Das Grundstück wurde seitens der Gemeinnützigen Wohnstättengenossenschaft Wanne-Eickel eG (GWG) von den beiden Voreigentümern, Stadt Herne und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne (WFG), erworben, um eine hochwertige Wohnbebauung realisieren zu können. Der zuvor genannte Bebauungsplan Nr. 140, 1. Änderung steht dieser Realisierungsabsicht sowohl hinsichtlich der festgesetzten Baugebietscharakteristik „Mischgebiet“ als auch hinsichtlich der, ausschließlich die Konturen des ehem. Schulgebäudes umfassenden, festgesetzten Baugrenzen entgegen.
Aus diesem Grund ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 249 zu Zwecken der wohnbaulichen Neuordnung unerlässlich.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im Plangebiet soll eine lebendige Klimaschutzsiedlung entstehen, die den nachhaltigen Umgang generationsübergreifenden Wohnens zum wesentlichen Inhalt hat, um der Nachfrage nach an unterschiedliche Wohn-und Lebensformen gerecht zu werden. Dem vorliegenden Entwurfskonzept (sh. Anlagen-Lageplan und Isometrie-Büro Tor 5 Architekten) zu Folge soll ein durchmischtes Quartier mit hohen städtebaulichen, freiräumlichen und ökologischen Qualitäten entstehen. Unter dem Aspekt der barrierefreien und wirtschaftlichen Gestaltung werden die Anforderungen an die Wohnformen in den Vordergrund gestellt.
Die Entwicklung des Plangebietes wird durch folgende wesentliche Bausteine geprägt:
Die städtebauliche Gesamtkonzeption nimmt die Riegel- und Reihenhausstrukturen der Umgebung auf und projiziert diese maßstäblich in das Carré. Die Gebäudehöhe nimmt von Osten (3 Geschosse plus Staffelgeschoss) nach Westen (2 Geschosse plus Staffelgeschoss) ab.
Hinsichtlich der inneren Erschließung des Quartiers bildet der in Nord-Süd-Richtung verlaufende „Albert-Schweitzer-Weg“ (gewählte Bezeichnung des Investors) dessen Zentrum und Identifikationsort. Er ist nur eingeschränkt von der Eichendorffstraße aus befahrbar, fußläufig kann er durch mehrere Seitenwege von der Fritz-Reuter-Straße aus erreicht werden. Als zentrale, längsgestreckte Platzanlage verbindet er die Wohnhäuser und dient allen Bewohnern als buntes Quartiersforum.
Der Bedarf an PKW-Stellplätzen wird in begrünten und bepflanzten halbgeschossigen Parkgaragen befriedigt, so dass für jede Hausgruppe auf effiziente Weise ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Die natürlich belichteten und belüfteten Parkgaragen werden im städtebaulichen Raum nicht mehr wahrgenommen. Die wesentlichen Grünflächen des Quartiers sollen in zwei Bereiche gegliedert werden:
Das Grün entlang der Mitte bietet einen hohen kommunikativen Komfort mit Spielflächen für jedes Alter. Die Grünflächen der Mietwohnungen und Doppelhäuser sorgen für die Wahrung der Privatatmosphäre und die halböffentlichen Gemeinschaftsgärten stärken das nachbarliche Miteinander.
D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 249 wird nach den Maßgaben des § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungspläne zur Innenentwicklung) im „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt. Die in § 13 a Abs. 1, Satz 1 beschriebene Grundvoraussetzung für die Wahl dieser Verfahrensart ist gegeben. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der in § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB beschriebenen Möglichkeit, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) abzusehen, wird kein Gebrauch gemacht. Auf Grundlage des § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im Verfahren gemäß § 13 a BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 abgesehen.
Im beschleunigten Verfahren gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
E. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung festgesetzt. Um der Wohnnutzung eindeutigen Vorrang einzuräumen, wird festgesetzt, dass die gemäß § 4 Abs. 2, Nr.2 BauNVO allgemein zulässigen Schank-und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und die gemäß § 4 Abs. 3, Nr.1. bis 5. BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe und Anlagen nicht, auch nicht ausnahmsweise, zulässig sind.
Um zu gewährleisten, dass die aus den Anlagen 3 und 4 (Lageplan und Isometrie-Büro Tor 5 Architekten) städtebauliche Konfiguration umgesetzt wird, werden auf Grundlage des § 86 BauONRW entsprechende gestalterische Festsetzungen (Gebäudehöhen, Farb-und Materialwahl der Fassaden, Dachbegrünungen, usw.) getroffen.
F. Weitere Vorgehensweise
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Darüber hinaus wird bis zum Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, spätestens jedoch bis zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt und GWG abgeschlossen, in dem die Vertragspartnerin GWG sich u.a. verpflichtet, Kosten und sonstige Aufwendungen, die der Stadt bei der Durchführung des Planverfahrens entstehen würden, zu übernehmen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (A4, Stadtplan)-M.: 1:5000)
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans (ALK-ohne Maßstab)
3. Lageplan-Büro TOR 5 Architekten (ohne Maßstab)
4. Isometrie - Büro TOR 5 Architekten (ohne Maßstab)
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Lageplan ohne Maße_PDF (5322 KB) | ||||
2 | öffentlich | Übersicht BP 249 Albert Schweitzer Carre (706 KB) | ||||
3 | öffentlich | BP 249 Albert Schweitzer Carre Plan zum Aufstellungsbeschl A3 (865 KB) | ||||
4 | öffentlich | Isometrie (743 KB) |