Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0115  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 249, Albert-Schweitzer-Carré,
Stadtbezirk Eickel
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Menke, 3010
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
23.02.2016 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
02.03.2016 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
17.03.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
19.04.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in € ----------------

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt -

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 249, Albert-Schweitzer-Carré, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 


Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 249 wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die nördliche Begrenzung der Eichendorffstraße,
  • im Osten durch die westliche Begrenzung der Fritz-Reuter Straße,
  • im Süden und Osten durch die südliche und östliche Grenze des Flurstücks 571 zu den jeweils angrenzenden öffentlichen Grünflächen.

Die nördliche und westliche Abgrenzung ist deckungsgleich mit der für diesen Teilbereich geltenden Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 140, 1. Änderung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in den zum Beschluss gehörenden Anlagen

1. und 2. dargestellt.

 

B. Planungsanlass und - erfordernis

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 249 umfasst im Wesentlichen das Grundstück der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule, die nach Aufgabe des Schulbetriebes als Bürogebäude genutzt wurde, und ist zurzeit durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 140 , 1. Änderung -„Auf der Wilbe“- bauleitplanerisch gesichert.

Das Grundstück wurde seitens der Gemeinnützigen Wohnstättengenossenschaft Wanne-Eickel eG (GWG) von den beiden Voreigentümern, Stadt Herne und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne (WFG), erworben, um eine hochwertige Wohnbebauung realisieren zu können. Der zuvor genannte Bebauungsplan Nr. 140, 1. Änderung steht dieser Realisierungsabsicht sowohl hinsichtlich der festgesetzten Baugebietscharakteristik „Mischgebiet“ als auch hinsichtlich der, ausschließlich die Konturen des ehem. Schulgebäudes umfassenden, festgesetzten Baugrenzen entgegen.

Aus diesem Grund ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 249 zu Zwecken der wohnbaulichen Neuordnung unerlässlich.

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Im Plangebiet soll eine lebendige Klimaschutzsiedlung entstehen, die den nachhaltigen Umgang generationsübergreifenden Wohnens zum wesentlichen Inhalt hat, um der Nachfrage nach an unterschiedliche Wohn-und Lebensformen gerecht zu werden. Dem vorliegenden Entwurfskonzept (sh. Anlagen-Lageplan und Isometrie-Büro Tor 5 Architekten) zu Folge soll ein durchmischtes Quartier mit hohen städtebaulichen, freiräumlichen und ökologischen Qualitäten entstehen. Unter dem Aspekt der barrierefreien und wirtschaftlichen Gestaltung werden die Anforderungen an die Wohnformen in den Vordergrund gestellt.

Die Entwicklung des Plangebietes wird durch folgende wesentliche Bausteine geprägt:

  • Geschosswohnungsbau im Osten,
  • das Eingangsgebäude an der Eichendorffstraße im Norden mit einem Quartiersladen,
  • die zur Vermietung vorgesehen Einfamilienhäuser im Westen
  • das Wohngruppenhaus im Süden als abschließender Baustein.

Die städtebauliche Gesamtkonzeption nimmt die Riegel- und Reihenhausstrukturen der Umgebung auf und projiziert diese maßstäblich in das Carré. Die Gebäudehöhe nimmt von Osten (3 Geschosse plus Staffelgeschoss) nach Westen (2 Geschosse plus Staffelgeschoss)  ab.

Hinsichtlich der inneren Erschließung des Quartiers bildet der in Nord-Süd-Richtung verlaufende „Albert-Schweitzer-Weg“ (gewählte Bezeichnung des Investors) dessen Zentrum und Identifikationsort. Er ist nur eingeschränkt von der Eichendorffstraße aus befahrbar, fußläufig kann er durch mehrere Seitenwege von der Fritz-Reuter-Straße aus erreicht werden. Als zentrale, längsgestreckte Platzanlage verbindet er die Wohnhäuser und dient allen Bewohnern als buntes Quartiersforum.

Der Bedarf an PKW-Stellplätzen wird in begrünten und bepflanzten halbgeschossigen Parkgaragen befriedigt, so dass für jede Hausgruppe auf effiziente Weise ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Die natürlich belichteten und belüfteten Parkgaragen werden im städtebaulichen Raum nicht mehr wahrgenommen. Die wesentlichen Grünflächen des Quartiers sollen in zwei Bereiche gegliedert werden:

Das Grün entlang der Mitte bietet einen hohen kommunikativen Komfort mit Spielflächen für jedes Alter. Die Grünflächen der Mietwohnungen und Doppelhäuser sorgen für die Wahrung der Privatatmosphäre und die halböffentlichen Gemeinschaftsgärten stärken das nachbarliche Miteinander.

 

D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 249 wird nach den Maßgaben des § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungspläne zur Innenentwicklung) im „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt. Die in § 13 a Abs. 1, Satz 1 beschriebene Grundvoraussetzung für die Wahl dieser Verfahrensart ist gegeben. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der in § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB beschriebenen Möglichkeit, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §  3 Abs. 1 (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) abzusehen, wird kein Gebrauch gemacht. Auf Grundlage des § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im Verfahren gemäß § 13 a BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 abgesehen.

Im beschleunigten Verfahren gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

 

 

E. Voraussichtliche Inhalte der Planung

Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung festgesetzt. Um der Wohnnutzung eindeutigen Vorrang einzuräumen, wird festgesetzt, dass die gemäß § 4 Abs. 2, Nr.2 BauNVO allgemein zulässigen Schank-und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und die gemäß § 4 Abs. 3, Nr.1. bis 5. BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe und Anlagen nicht, auch nicht ausnahmsweise, zulässig sind.

Um zu gewährleisten, dass die aus den Anlagen 3 und 4 (Lageplan und Isometrie-Büro Tor 5 Architekten) städtebauliche Konfiguration umgesetzt wird, werden auf Grundlage des § 86 BauONRW entsprechende gestalterische Festsetzungen (Gebäudehöhen, Farb-und Materialwahl der Fassaden, Dachbegrünungen, usw.) getroffen.

 


F. Weitere Vorgehensweise

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

Darüber hinaus wird bis zum Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, spätestens jedoch bis zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt und GWG abgeschlossen, in dem die Vertragspartnerin GWG sich u.a. verpflichtet, Kosten und sonstige Aufwendungen, die der Stadt bei der Durchführung des Planverfahrens entstehen würden, zu übernehmen.   

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

     In Vertretung

 

 

 

 

 

 

       (Friedrichs)

         Stadtrat


Anlagen:

 

1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (A4, Stadtplan)-M.: 1:5000)

2. Geltungsbereich des Bebauungsplans (ALK-ohne Maßstab)

3. Lageplan-Büro TOR 5 Architekten (ohne Maßstab)

4. Isometrie - Büro TOR 5 Architekten (ohne Maßstab)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Lageplan ohne Maße_PDF (5322 KB)      
Anlage 4 2 öffentlich Übersicht BP 249 Albert Schweitzer Carre (706 KB)      
Anlage 1 3 öffentlich BP 249 Albert Schweitzer Carre Plan zum Aufstellungsbeschl A3 (865 KB)      
Anlage 2 4 öffentlich Isometrie (743 KB)