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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0746  

Betreff: Stadtentwässerung Herne AöR: Verwaltungsrat
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dewald, 26 23
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Dewald, Christian  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
17.11.2015 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: --

Bez.:

Nr.: --

Bez.:

--

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: --

Bez.:

Nr.: --

Bez.:

--

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Als übriges Mitglied des Verwaltungsrates wird

 

              Frau Stadtverordnete Gabriele Przybyl

             

              und

             

              als stellvertretendes übriges Mitglied des Verwaltungsrates wird

 

                                          anstelle von Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger

                                          Frau Stadtverordnete Sabine von der Beck

                                          (stellvertretendes Mitglied für Herrn Rolf Ahrens)

 

              gewählt.

 

Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Rat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Rat angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat der Stadt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

 


Sachverhalt:

    

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Verwaltungsrat der Anstalt aus der/dem Vorsitzenden und acht übrigen Mitgliedern.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung werden die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt. § 5 Abs. 3 der Satzung sieht vor, dass die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Rat der Stadt angehören, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat der Stadt endet.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Die Satzung soll in § 5 Abs. 1 noch an die neue Wahlzeit des Rates angepasst werden.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.07.2014 (Vorlage 2014/0378) u.a. Frau Stadtverordnete Anke Hildenbrand als übriges Mitglied sowie Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger als stellvertretendes übriges Mitglied des Verwaltungsrates gewählt.

 

Die Stadtverordnete Anke Hildenbrand hat ihr Ratsmandat unwiderruflich niedergelegt, gleichzeitig hat Frau Gabriele Przybyl die Mandatsannahme erklärt.

 

Im Zuge der Mandatsnachfolge hat die SPD-Fraktion folgende Umbesetzungen beschlossen:

Verwaltungsrat AöR Stadtentwässerung Herne

Die Stadtverordnete Gabriele Przybyl soll anstelle von Frau Stadtverordnete Anke Hildenbrand in den Verwaltungsrat der AöR Stadtentwässerung Herne bestellt werden.

 

Zudem hat Frau Stadtverordnete Dorothea Schulte ihr Ratsmandat unwiderruflich niede-rgelegt. Dafür hat Frau Stadtverordnete Sabine von der Beck die Mandatsannahme erklärt.

 

Die Grüne Fraktion hat folgende Umbesetzung beschlossen:

Die Stadtverordnete Sabine von der Beck soll anstelle von Herrn Stadtverordneten Pascal Krüger als stellvertretendes übriges Mitglied in den Verwaltungsrat der AöR Stadtentwäs-serung Herne bestellt werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 

Anlagen:

Keine.