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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0715  

Betreff: Gewährung von Zuschüssen der Stadt Herne an Vereine und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schwitay, Ralf
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Schwitay, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Entscheidung
25.11.2015 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 31.06.02

Bez.:Förderung der Wohlfahrtspflege

Nr.: 53

Bez.: Transferaufwendungen

-1.917,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: XXX

Bez.:

Nr.: XXX

Bez.:

XXX

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren beschließt, den in der Anlage aufgeführten Vereinen und Organisationen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2015 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuschüsse zu gewähren.

 

Die Gewährung erfolgt gemäß den „Richtlinien zur Projektförderung im Gesundheits- und Sozialbereich“ aus der Kostenstelle 31.06.02.0000 Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie aus nicht benötigten Mitteln des Fachbereichs Gesundheit (Krisendienst für psychisch Kranke).

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Herne gewährt den Vereinen und Organisationen im Bereich der freien Wohlfahrtspflege zur Förderung der vielfältigen sozialen Aufgaben jährlich Zuschüsse.

 

Der Kämmerer der Stadt Herne hat in seiner Zweiten Bewirtschaftungsverfügung die Haushaltsmittel für Zuschüsse für das Jahr 2015 zu 95% freigegeben. Eine Auszahlung der beantragten Zuschüsse ist dennoch zu 100% möglich, da vom Fachbereich Gesundheit dort nicht benötigte Mittel (Krisendienst für psychisch Kranke) zur Kompensation zur Verfügung gestellt werden.

 

Die beigefügte Aufstellung gibt eine Übersicht über die vorliegenden Anträge, die vorgesehenen Verwendungszwecke, die Höhe der Zuschüsse des Vorjahres und den Vorschlag der Verwaltung über die Höhe der Zahlung für das Jahr 2015.

 

Die Verwaltung bittet, den vorgeschlagenen Beschluss zu fassen und die Zuschüsse zu 100% des beantragten Gesamtbetrages zu gewähren.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

Chudziak   


Anlagen:

 

Übersicht der Zuschüsse an die kleinen Vereine und Organisationen 2015

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht der Zuschüsse an die kleinen Vereine und Organisationen 2015 (15 KB) PDF-Dokument (50 KB)