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Gemäß § 13, Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Herne ist der Integrationsrat in den Beratungsweg für die bürgerschaftlichen Gremien einzubeziehen. Er hat insbesondere die Aufgabe, den Rat der Stadt und seine Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen in allen Fragen, die Migrantinnen und Migranten betreffen und die zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten (Geschäftsordnung Integrationsrat, § 1, Satz 2)
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren am 16. September stand die Berichtsvorlage Nr. 2015/0396, „Berichte über die Betreuung von Flüchtlingen in Herne“ vom 3. Juni 2015 auf der Tagesordnung. Obwohl der Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren in dieser Angelegenheit federführend ist und es Regel ist, dass die beratenden Gremien im Vorfeld mit den Angelegenheiten zu befassen sind, stand diese Berichtsvorlage nicht auf der Tagesordnung der Sitzung des Integrationsrats am 9. September, sondern soll erst in der darauffolgenden Sitzung behandelt werden.
Ebenfalls auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren am 16. September stand die Beschlussvorlage Nr. 2015/0573 „Konzeptionelle Vorschläge zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Herne“ vom 1. September 2015. Hier ist vorgesehen, den Integrationsrat überhaupt nicht in die Beratungsfolge mit einzubeziehen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: