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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne stellt den Wirtschaftsplan für das Gebäudemanagement Herne für das Wirtschaftsjahr 2016 fest.
Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Gebäudemanagement Herne (GMH) ist vom Rat zum 01.04.2002 gegründet worden. Nach § 2 Abs. 1 der Betriebssatzung ist der Zweck des Betriebes die bedarfsgerechte Versorgung der Organisationseinheiten und Dienstleistungsbereiche der Stadt Herne mit Gebäuden, Räumen und zugehörigen Grundstücken – bebauter und unbebauter Grundbesitz – unter betriebswirtschaftlichen Bedingungen.
Grundlagen für die als Eigenbetrieb geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) sind die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sowie die Bestimmungen der Betriebssatzung.
Nach § 14 EigVO und § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan mit den Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und Ergebnis- und Finanzplanung aufzustellen.
Der Erfolgsplan (Anlage 1) bezieht sich auf das operative Geschäft und ist Maßstab für die Führung der Geschäfte. Die einzelnen Positionen des Erfolgsplanes werden in den jeweiligen Erläuterungen weiter ausgeführt.
Im vorliegenden Wirtschaftsplan werden zum Vergleich die Ansätze 2015 und 2016 nebeneinander dargestellt. Außerdem werden im Gesamterfolgsplan neben den genannten Ansätzen die Ist-Werte des Jahresabschlusses 2014 genannt.
Die Bereiche Zentrale Werkstatt und Gebäudereinigung werden in den jeweiligen Teilerfolgsplänen (Anlagen 2 und 3) abgebildet.
Der Vorhabenplan 2016 (Anlage 4) enthält Maßnahmen wie Dach-, Fassaden- und Fenstersanierungen, Sanierungen von Heizungsanlagen und Vorhaben aufgrund von gesetzlichen Erfordernissen wie die Erneuerung von Lüftungsanlagen.
Für die Sanierung der abgehängten Decke inklusive Einbau einer Deckenstrahlheizung in der Turnhalle der Grundschule Jürgenshof werden 275 T€, für die Erneuerung der Lüftungsanlage in der Sporthalle der Förderschule an der Dorneburg 260 T€ und für die Sanierung der abgehängten Decke inklusive Einbau einer Deckenstrahlheizung in der Turnhalle der Gesamtschule Erich-Fried (Dep.) T€ 255 eingeplant.
Der Vorhabenplan wird im Vergleich zum Vorjahr um 695 T€ um die städtischen Eigenanteile für Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes KInFG reduziert.
Dem Vorhabenplan für das Jahr 2016 ist eine Maßnahmen-Vorschau für das Jahr 2017 beigefügt, die einen Ausblick auf die derzeit aus baufachlicher Sicht zukünftig erforderlichen Maßnahmen darstellt. Über die Durchführung dieser Maßnahmen wird erst mit Aufstellung des Wirtschaftsplans 2017 vor dem Hintergrund der dann zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und der geltenden Rahmenbedingungen entschieden.
Der Vermögensplan 2016 bis 2020 (Anlage 5) enthält die Positionen für den Erwerb beweglichen Vermögens. Die Baumaßnahmen Neu-/Umbau von Schulen u.a. sind nicht Bestandteil des Vermögensplanes, sondern der Finanzrechnung der Stadt Herne.
In der Stellenübersicht 2016 (Anlage 6) sind alle im Geschäftsjahr erforderlichen Planstellen und die Anzahl der Mitarbeiter dargestellt. Die dem Betrieb zugeordneten Beamten werden im Stellenplan der Stadt Herne geführt und werden daher nur nachrichtlich aufgeführt.
In der Ergebnis- und Finanzplanung für den Zeitraum 2016 bis 2020 wird die voraussichtliche Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes sowie der Investitionen des Vermögensplanes dargestellt. (Anlage 7)
Der vorliegende Wirtschaftsplan bildet die kontinuierliche Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben durch das GMH ab. Besondere Entwicklungen im Wirtschaftsplan 2016 sind im Folgenden erläutert.
Die Ansätze für den Wirtschaftsplan wurden wie in den Vorjahren unter Berücksichtigung des Rahmens, den die gekündigte, aber bis zum Abschluss neuer Vereinbarungen weiter geltende Rahmenvereinbarung vorgibt, geplant.
Veränderungen im Ausweis verschiedener Erlös- und Aufwandspositionen im Wirtschaftsplan ergeben sich daher nicht.
Die Nutzungsentgelte der Stadt Herne werden aufgrund von Flächenveränderungen, der tariflichen Personalkostensteigerungen und insbesondere der erwarteten Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2015 um 11,6 Mio € erhöht.
Bei der Berechnung des Planansatzes der Personalkosten wurde die tarifliche Personalkostensteigerung analog der Berechnungen der Stadt Herne berücksichtigt. Sofern sich diese Steigerung im Geschäftsjahr 2016 nicht oder in anderer Höhe realisiert, führt dies zu einer entsprechenden Anpassung der Nutzungsentgelte.
Im Rahmen der Konsolidierung des städtischen Haushalts wurde ein Haushaltssicherungsplan (HSP) aufgestellt, der Kosteneinsparungen durch zukünftige Reduzierungen von Flächen- und Raumkapazitäten sowie Flächenveränderungen vorsieht. Sofern alle im HSP vorgestellten Flächeneinsparungen beschlossen und umgesetzt werden, führt dies zu einer weiteren Reduzierung der Nutzungsentgelte.
Allerdings entfallen die Kosten der Bewirtschaftung und Bauunterhaltung aufgegebener Flächen nicht unmittelbar, da auch nach Einstellung des (Schul-)Betriebs das entsprechende Gebäude bis zu seiner Verwertung gesichert und betreut werden muss.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden im Wesentlichen Erstattungen von Versicherungen für Schäden an städtischen Gebäuden (100 T€) ausgewiesen.
Für das Verbrauchsjahr 2015 wurden Energiekosten in Höhe von 8,88 Mio € eingeplant. Für 2016 werden Energiekosten in Höhe von 8,46 Mio € erwartet.
Kostensenkend werden auch im Verbrauchsjahr 2016 die Verbrauchsreduzierungen durch Flächenabgänge, energierelevante Sanierungsmaßnahmen und gezielten Projekten zur Energieeinsparung bei der Budgetberechnung berücksichtigt. Für das Verbrauchsjahr 2016 wird von sinkenden Energiepreisen für die Wärmeversorgung ausgegangen. Die Einsparung bei Gas wird sich durch erwartete Mehrkosten durch die Versorgung und Bewirtschaftung der Unterkünfte für Flüchtlinge im Bereich Strom egalisieren.
Der Anteil der von der Stadt Herne zu tragenden Energiekosten liegt bei 8,28 Mio €. Die übrigen 180 T€ werden für das Gebäude Kulturzentrum von der TGG sowie für den Saalbau Wanne anteilig von der Mondpalast GmbH an das GMH erstattet.
Die Kosten für die Unterkünfte und die Unterbringung von Flüchtlingen werden in den Ansätzen für Mieten/Pachten abgebildet. Die Position 5b) Mieten und Pachten steigt daher korrespondierend zu der Erhöhung der Nutzungsentgelte.
Das Gebäudemanagement hat mit der Stadt Herne eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach die Stadt Herne den Betrieb gegen Zahlung der Zuführungsbeträge von künftigen Versorgungsleistungen für im Betrieb tätige Beamte freistellt. Für die Zahlung der Zuführungsbeträge an die Stadt wurde ein Ansatz in Höhe von 93 T€ eingestellt.
Der Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 134.876 € ab.
Die Finanzierung von nachhaltiger Instandhaltung und Sanierung der städtischen Gebäude ist mit den eng begrenzten finanziellen Ressourcen insbesondere unter den restriktiven gesetzlichen Rahmenbedingungen und baulichen/technischen Vorschriften wie z.B. Sicherheitsbedingungen für den Brandschutz und Umweltauflagen unter Berücksichtigung des Abbaus des bestehenden Sanierungsstaus kaum möglich. Außerdem führen Rahmenbedingungen wie z.B. stetige marktbedingte Preissteigerungen bei gleichbleibender finanzieller Ausstattung zu Leistungseinschränkungen.
Der Betrieb wird auch weiterhin unter dem Druck, zusätzliche finanzielle Belastungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu kompensieren, die sich aus der Bewirtschaftung des Gesamtwirtschaftsplanes ergebenen Synergieeffekte für den Abbau des Sanierungsstaues und die Bauunterhaltung der städtischen Gebäude einsetzen.
Der Betriebsleiter
Bruns
Anlagen
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1 | öffentlich | Wirtschaftsplan 2016 (2251 KB) |