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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 6101 Bez.: Steuern
| Nr.: 16 Bez.: sonstige ordentliche Aufwendungen | - 1.025.000 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: -- Bez.: -- | Nr.: -- Bez.: -- | -- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt folgende am __________________ gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda und Herr Stadtverordneter Markus Schlüter beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für auszuzahlende Erstattungszinsen der Gewerbesteuer in Höhe von 1.025.000 €.“
Sachverhalt:
In einem Einzelfall wurde mit Zerlegungsbescheiden des Finanzamtes Bochum-Mitte vom 07.10.2015 die Zerlegung der Messbeträge für vorangegangene Jahre festgesetzt.
Für die Stadt Herne als steuererhebende Gemeinde sind die Zerlegungsbescheide gemäß § 184 Abs.1. i. V. m. § 182 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) bindend.
Die bisher festgesetzte Gewerbesteuer ist erheblich höher als die nunmehr zu veranlagende Gewerbesteuer.
Die zu viel gezahlte Gewerbesteuer ist gemäß § 233 a AO zu verzinsen. Aufgrund dessen sind am 30.10.2015 Erstattungszinsen in Höhe von 1.022.285 € auszuzahlen.
Eventuelle Verzögerungen der Veranlagung und Auszahlung sind mit wöchentlicher Erhöhung der Erstattungszinsen verbunden.
Die hier im Einzelfall hohen Erstattungszinsen sind im Haushaltsplan 2015 nicht eingeplant.
Bis zum Ende des Jahres 2015 werden daher voraussichtlich noch zusätzlich 1.025.000 € Erstattungszinsaufwendungen entstehen.
Zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen können Mittel in vollem Umfang wie folgt durch Minderaufwendungen (Zinsen) bzw. Mehrerträge (Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer) bereitgestellt werden:
Produkt 6102 Allg. Finanzwirtschaft Kontengruppe 20 Zinsen u. sonst. Aufwendungen:
800.000 €
Produkt 6101 Steuern Kontengruppe 1 Steuern und ähnliche Abgaben:
225.000 €
Da die Stadt Herne gesetzlich verpflichtet ist, die Erstattungszinsen auszuzahlen, sind die Mittel in Höhe von 1.025.000 € bereit zu stellen.
Aus den vorgenannten Gründen wird um die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel gebeten.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Vorlage Nr. 2015_0689 Dringlichkeitsentscheidung 21.10.2015 (255 KB) |