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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stimmt der Gründung der Gasnetzgesellschaft Schwalmtal mbH & Co. KG und der Gasverwaltung Schwalmtal GmbH sowie der anschließenden Veräußerung von jeweils 49 % der Geschäftsanteile an die Gemeinde Schwalmtal zu.
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Die Städte Bochum und Dortmund sind über die Stadtwerke Bochum GmbH bzw. die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt. Die mehrheitliche Beteiligung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Stadtwerke Bochum GmbH und die DSW21 zu 100 % (über die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG) Eigentümer der Wasser und Gas Westfalen GmbH sind. In der Aktienbesitzgesellschaft Herne mbH sind die Gelsenwasser-Aktien eingelegt, so dass auch die Stadt Herne mittelbar an der Gelsenwasser AG beteiligt ist. Insgesamt haben die Kommunen mehr als 25 % der Anteile an der Gelsenwasser AG, so dass gemäß § 108 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Ratsbeschlüsse aller an Gelsenwasser beteiligten Kommunen einzuholen sind und die Angelegenheit der Kommunalaufsicht nach § 115 Abs. 2 GO NRW anzuzeigen ist.
Die GELSENWASSER AG hält 50 % der Geschäftsanteile der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG (EVS). Mitgesellschafter in der EVS ist die NEW Schwalm-Nette GmbH (NEW), eine (mittelbare) Beteiligungsgesellschaft der Städte Viersen und Mönchengladbach.
Die EVS war aufgrund eines Konzessionsvertrages bis zum 31.12.2014 Konzessionär für die Gasversorgung in der Gemeinde Schwalmtal. Im Ergebnis eines Vergabeverfahrens hat die NEW, die Mitgesellschafterin der GELSENWASSER AG in der EVS, die ab dem 01.01.2015 laufende Gaskonzession für das Gemeindegebiet Schwalmtal gewonnen. Die Ausschreibung umfasste neben dem Angebot eines Konzessionsvertrages auch ein Angebot zu einer Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Netzgesellschaft. Die Ausgestaltung einer solchen „Beteiligungslösung“ ist in dem Entwurf des Konsortialvertrages festgelegt. Danach gründet die EVS eine Gasnetzgesellschaft Schwalmtal mbH & Co. KG (Gasnetzgesellschaft) und eine dazugehörende Komplementär-GmbH, die Gasverwaltung Schwalmtal GmbH. Die Gemeinde Schwalmtal wird sich dann an beiden Gesellschaften zu jeweils 49 % beteiligen.
Als Komplementärgesellschaft zur Gasnetzgesellschaft wird die Gasverwaltung Schwalmtal GmbH von der EVS mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet. Mit Beitritt der Gemeinde Schwalmtal wird die EVS einen Geschäftsanteil in Höhe von 12.250 € (49 %) an die Gemeinde Schwalmtal veräußern.
Die Gasnetzgesellschaft wird ebenfalls zunächst von der EVS als einzige Kommanditistin gegründet. Unternehmensgegenstand wird der Erwerb, die Anpachtung, die Verpachtung, der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau örtlicher Verteilungsanlagen für Gas einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben sein. Der Kommanditanteil wird im Wege einer Sacheinlage durch Einbringung des Gasversorgungsnetzes in dem Gemeindegebiet Schwalmtal erbracht.
Der Konzessionsvertrag wird - wie im bezuschlagten letztverbindlichen Angebot der NEW - zwischen der Gemeinde Schwalmtal und der NEW geschlossen. Mit Beitritt der Gemeinde Schwalmtal in die Gasnetzgesellschaft überträgt die NEW den Konzessionsvertrag auf die Gasnetzgesellschaft.
Mit der Gemeinde Schwalmtal schließt die EVS eine Interimsvereinbarung für die Zeit zwischen dem Auslaufen des Alt-Konzessionsvertrages am 31.12.2014 und dem Abschluss des neuen Konzessionsvertrages mit der NEW. Kann die Umsetzung der Beteiligungslösung nicht wie ursprünglich vorgesehen rückwirkend zum 01.01.2015 durchgeführt werden, enthält die Interimsvereinbarung eine Klausel, die die Gemeinde Schwalmtal wirtschaftlich so stellen soll, als ob sie anteilig seit dem 01.01.2015 an den ausgeschütteten Jahresergebnissen partizipieren würde.
Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge und des Konsortialvertrages sind als Anlage beigefügt.
Die Stadt Herne ist im August über diesen Sachverhalt informiert worden und ist aufgefordert, den entsprechenden Ratsbeschluss sowie die nach § 115 GO NRW erforderliche Anzeige der beabsichtigten Beteiligung vorzunehmen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Gesellschaftsverträge_Konsortialvertrag
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Gesellschaftsverträge_Konsortialvertrag (1059 KB) |