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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0511  

Betreff: Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beuing, 4513
Federführend:FB 25 - Steuern und Zahlungsabwicklung Bearbeiter/-in: Pukrop, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
10.09.2015 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
22.09.2015 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
29.09.2015 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 6101

Bez.: Allgemeine Finanzwirtschaft

Nr.: 1

Bez.: Steuern und ähnliche Abgaben

1.480.000 € p. a.

(Folgejahre)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne gemäß Anlage.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 die Fortschreibung des  Haushaltssanierungsplanes 2015 bis 2021 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Maßnahmen vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse umzusetzen.

Nach der bereits zum Haushaltsjahr 2013 erfolgten Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 520 %  auf 560 % ist nunmehr eine weitere Erhöhung um 40 %-Punkte im Jahr 2016 vorgesehen.

Die Maßnahme wird mit diesem Beschluss zum 01.01.2016 umgesetzt.

 

Der Steuersatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) wird nicht verändert.

 

Die Hebesatzanhebung um 40 Punkte oder um 7,2 % führt bei der Grundsteuer B zu einer Steigerung der Erträge i. H. v. 1.480.000 €.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 


Anlagen:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zweite Satzung zur Änderung derSatzung über...(Grundsteuer) (23 KB) PDF-Dokument (43 KB)