|
|
Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 6101 Bez.: Allgemeine Finanzwirtschaft | Nr.: 1 Bez.: Steuern und ähnliche Abgaben | 1.480.000 € p. a. (Folgejahre) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne gemäß Anlage.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2015 bis 2021 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Maßnahmen vorbehaltlich eigener Änderungsbeschlüsse umzusetzen.
Nach der bereits zum Haushaltsjahr 2013 erfolgten Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 520 % auf 560 % ist nunmehr eine weitere Erhöhung um 40 %-Punkte im Jahr 2016 vorgesehen.
Die Maßnahme wird mit diesem Beschluss zum 01.01.2016 umgesetzt.
Der Steuersatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) wird nicht verändert.
Die Hebesatzanhebung um 40 Punkte oder um 7,2 % führt bei der Grundsteuer B zu einer Steigerung der Erträge i. H. v. 1.480.000 €.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Herne
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Zweite Satzung zur Änderung derSatzung über...(Grundsteuer) (23 KB) | ![]() |