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Vorlage - 2003/0628  

Betreff: Fertigstellung der Oberen Vödestraße zwischen Vödestraße und Wendeanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/1
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
16.09.2003 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
01.10.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 Ausgaben 140.000,-- EUR

1.630.950.685/9

Vermögenshaushalt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne-Mitte beschließt die endgültige Fertigstellung der Oberen Vödestraße zwischen Vödestraße und Wendeanlage gemäß den Planunterlagen der Verwaltung, Planungsstand 23. Juli 2003 sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Bei der Oberen Vödestraße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße (Stichstraße mit Wendemöglichkeit) ohne straßenverbindende Funktion. Die Obere Vödestraße dient der Erschließung der dort vorhandenen Wohnbebauung sowie der auf Bochumer Stadtgebiet liegenden Sportanlage.

 

 

2. Veranlassung der Maßnahme

 

Mit dem geplanten Ausbau ist die Erschließungsanlage Obere Vödestraße als endgültig fertiggestellt zu betrachten. Die Straße kann danach nach BauGB abgerechnet werden.

 

Die Obere Vödestraße ist im Sinne des BauGB (Baugesetzbuch) noch nicht endgültig fertiggestellt, so dass die jetzt geplante Maßnahme nach dem BauGB mit einem Eigentümeranteil von 90 % abgerechnet werden muss. Davon ausgenommen sind die Teileinrichtungen für die „Oberflächenentwässerung“ und der Bau der Aufpflasterung im Einmündungsbereich der Oberen Vödestraße.

 

Mehrere Anlieger haben bereits Vorausleistungen für den Ausbau der Oberen Vödestraße geleistet.

 

 

3. Vorhandene Situation

 

Die Anwohner beklagen allgemein den unattraktiv wirkenden Straßenzustand, hier insbesondere das unkontrollierte Abfließen des zum Teil ungefassten Regenwassers und den unfertigen Straßenzustand im Bereich des Böschungsfußes.

 

Im Übrigen wurde in der Vergangenheit das Beparken der Straße durch Besucher der südlich angrenzenden Sportanlage bei Sportveranstaltungen auf Bochumer Stadtgebiet beklagt.

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers ist in weiten Bereichen der Straße und der angrenzenden Böschung nicht geregelt. Der südliche Straßenrand ist nicht eingefasst, so dass die bestehende Straßendeckschicht dort zum Teil abbricht. Er südliche Fahrbahnrand wird außerdem in weiten Bereichen aufgrund einer fehlenden Böschungsentwässerung (Mulde) unterspült.

 

Die Obere Vödestraße macht insgesamt – besonders auch auf der südlichen Böschungsseite – für eine Wohnstraße keinen attraktiven Eindruck und weist zum Teil, durch die zuvor geschilderten Umstände, bauliche Schäden auf.

 

Der nördliche Parkstreifen vor der Wohnbebauung weist, ebenso wie der dort vorhandene Gehweg, Lücken auf.

 

 

4. Geplante Maßnahmen

 

4.1 Fahrbahn

 

Die Obere Vödestraße erhält zwischen Vödestraße im Osten und der Wendeanlage im Westen insgesamt eine neue, mindestens 4 cm starke, Asphaltdeckschicht auf dem vorhandenen Oberbau der Straße. Nach Untersuchungen des zuständigen Fachbereiches ist der vorhandene Oberbau ausreichend, um die vorhandene Verkehrsbelastung der Wohnstraße (Stichstraße ohne Durchgangsverkehr) aufzunehmen.

 

Im  Bereich des fehlenden Parkstreifens westlich des Wohnhauses Nr. 26 muss aufgrund der topographischen Situation ein Vollausbau (Deckschicht einschließlich Oberbau) in einer Länge von ca. 35 m erfolgen.

 

Der Fahrbahnquerschnitt der Oberen Vödestraße wird von derzeit ca. 6,50 m Breite auf 4,75 m reduziert. Diese Breite ist ausreichend, um die dortigen Begegnungsfälle (Müllfahrzeug / PKW) bei verminderter Geschwindigkeit zu gewährleisten. Durch den reduzierten Fahrbahnquerschnitt sollen u. a. Fremdparker bei Sportveranstaltungen abgehalten werden, die Obere Vödestraße zu benutzen.

 

Die Fahrbahn erhält am südlichen Rand eine Randeinfassung als Stütze des Fahrbahnoberbaus.

 

Der Einmündungsbereich der Oberen Vödestraße wird auf Gehwegniveau aufgepflastert. Diese Maßnahme hat u. a. den Vorteil, dass einbiegende Fahrzeuge zu einer verhaltenen Fahrweise angehalten werden. Die Aufpflasterungen wird so gestaltet, dass Radfahrer sie bequem und verkehrssicher überfahren können.

 

4.2 Entwässerung

 

Zur Entwässerung der Straßen- und der Böschungsflächen wird südlich des Fahrbahnrandes der Oberen Vödestraße eine offene Entwässerungsmulde angelegt. Die Mulde wird gestalterisch in den Grünbereich des Straßenseitenraumes eingebunden.  Zum Schutz der Mulde vor Überfahren und Beparken, wird der Randbereich zwischen Straße und Mulde durch den Einbau von Holzpollern oder durch Besatz mit Findlingen gesichert.

 

Die einstaubare Tiefe der Mulde beträgt aus Sicherheitsgründen maximal 30 cm. Der Muldenbereich wird gerodet und mit Rasen sowie artenreicher Bepflanzung gestaltet. Im Bereich der Sportplatzzufahrt wird die Mulde als überfahrbare Pflasterrinne ausgebildet.

 

Das Oberflächenwasser der höher liegenden Rampe zum südlich angrenzenden Sportplatzgelände wird vor der Pflasterrinne aufgefangen und über einen Einlauf der Muldenentwässerung zugeführt.

 

Im Bereich der Einmündung Vödestraße erhält die Entwässerungsmulde einen Notüberlauf mit Anschluss an den vorhandenen Kanal der Vödestraße. Am westlichen Muldenende wird das Regenwasser in die Grünfläche der noch durchzuführenden Entsiegelungsfläche geleitet und zur Versickerung gebracht.

Ein Notüberlauf wird an den dort vorhandenen Kanal angeschlossen.

 

4.3 Parkstreifen

 

Die derzeit vorhandene Lücke im Parkstreifen auf der Nordseite (Wohnbebauung) wird geschlossen, so dass nach Fertigstellung der  Baumaßnahme genügend öffentlicher Parkraum den Anliegern der Oberen Vödestraße zur Verfügung steht.

 

Der vorhandene Parkstreifen wird aufgrund der aufzubringenden Deckschicht im Fahrbahnbereich höhenmäßig angeglichen, so dass dabei die vorhandenen Oberflächenschäden (Setzungen und Pflasterverschiebungen) ausgeglichen werden können. Der Parkstreifen wird über die dort vorhandenen Straßeneinläufe wie bisher entwässert. Bei baulicher Erfordernis wird die Entwässerung durch zusätzliche Straßeneinläufe ergänzt.

 

4.4 Gehweg

 

Der vorhandene Gehweg der Oberen Vödestraße weist im Bereich der „Vollausbaufläche“ (westlich Haus Nr. 26) eine Lücke auf. Weiterhin fehlt zurzeit eine Gehwegverbindung zwischen Haus Nr. 2 a und der Einmündung Vödestraße.

Im Rahmen der Straßenfertigstellung werden die vorhandenen Gehweglücken geschlossen. Die Oberfläche wird dem vorhandenen Oberflächenmaterial angepasst. Die neuen Gehwegbereiche erhalten eine regelgerechte Oberbaubefestigung. Die Entwässerung des Gehweges erfolgt zu den Einläufen im Parkstreifen bzw. über die Fahrbahn zur Entwässerungsmulde am südlichen Fahrbahnrand.

 

4.5 Straßenbeleuchtung

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung ist als ausreichend anzusehen.

 

 

5. Durchführung

 

Die Maßnahme soll kurzfristig nach Beschlussfassung durch die bürgerschaftlichen Gremien ausgeschrieben werden, so dass – vorausgesetzt der Mittelbereitstellung – im Herbst 2003 mit dem Bau der Maßnahme begonnen werden kann. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 3 Monate.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven