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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Kanaluntersuchung Rolandstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 23
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 06.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Kantine des Evonik-Werks
Ort: Magdeburger Straße 2, 44651 Herne
2024/0454 Anfrage: Kanaluntersuchung Rolandstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Straßenerneuerung Rolandstraße östlicher Teil war von der Verwaltung eine Untersuchung der Abwasserkanäle angekündigt worden. Hintergrund waren die von Anwohnern vorgetragenen Beeinträchtigungen durch Wurzeleinwuchs.

 

Ich bitte dazu um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Ist die Untersuchung der Kanäle durchgeführt worden?
  2. Welche Ergebnisse hatte diese Untersuchung, gab es Hinweise auf Störungen/Defekte?

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Vorfeld von städtischen Straßen- und Kanalbaumaßnahmen werden nach Möglichkeit die zu den Straßenabläufen und Privatgrundstücken führenden Anschlussleitungen mittels TV-Inspektion untersucht. Ziel ist es herauszufinden, ob die Anschlussleitungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche Rohrbrüche oder andere extreme Schäden aufweisen, die zu statischen Problemen in diesem Bereich führen könnten. In der Rolandstraße wurde diese so genannte Satelliten-Inspektion auch durchgeführt.

 

Zu Frage 2:

Erwartungsgemäß sind die geprüften Leitungen dem Alter entsprechend nicht frei von Schäden, jedoch wurden bei der optischen Prüfung keine Schäden erkannt, die Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit auslösen. Vorwiegend wurden Undichtigkeiten festgestellt, die durch Lageverschiebungen der Muffen, Inkrustationen durch infiltrierendes Wasser und Wurzeleinwuchs sichtbar werden. Aus technischen Gründen konnten einzelne Leitungen nicht befahren werden.

Sofern Grundstückseigentümer Interesse an der Aushändigung des Videomaterials ihrer Leitung haben und/oder eine Beratung wünschen, stehen die Mitarbeiter der Stadtentwässerung Herne AöR als Ansprechpartner zur Verfügung. Vereinzelt wurde das Beratungsangebot von Anliegern der Rolandstraße wahrgenommen.

Da die TV-Inspektion nur einem Teil der Entwässerungsanlage erfolgt, nicht jede Leitung aus technischen Gründen befahren werden kann und ohnehin kein Rechtsanspruch auf diese Prüfung besteht, sei abschließend darauf hingewiesen, dass die Satelliten-Inspektion den Bürger nicht von seiner Verpflichtung gemäß § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) befreit, seine Anschlussleitungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.