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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Grundschule Eickeler Park  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 06.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Kantine des Evonik-Werks
Ort: Magdeburger Straße 2, 44651 Herne
2024/0453 Anfrage: Grundschule Eickeler Park
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wippich, Michael
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo
 
Beschluss


Schverhalt:

 

Unsere Fraktion ist durch Lehrkräfte der Grundschule am Eickeler Park angesprochen worden, dass es vermehrt zu Pöbeleien und unerlaubtem Fotografieren von Grundschülern durch Schüler der Heinz-Tillkowski Schule kommt, wenn diese zum Sport- oder Schwimmunterricht die Schule wechseln. Die Situation ist insofern brisant, dass sich die Schüler weder von den begleitenden Lehrkäften der Grundschule, noch von den eigenen Lehrkräften von diesen Handlungen abhalten lassen.

Des Weiteren wurde uns berichtet, dass einer der Klassenräume nach Buttersäure riecht, ein Unterricht dort ist kaum mehr möglich.

Die Lehrertoiletten sind auf dem Stand der 60er Jahre, sehr eng und stark renovierungsbedürftig. Die meisten Lehrkräfte können die Toiletten nur noch eingeschränkt benutzen.

 

Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Sind diese Vorfälle der Verwaltung bereits bekannt und hat das Schulamt

Gespräche mit beiden Schulen und der Lehrerschaft aufgenommen?

  1. Welche Möglichkeiten bestehen, diese Begegnungen zu vermeiden, beispielsweise durch Verlegung von Pausen- und Unterrichtszeiten?
  2. Wie können Lehrkräfte beider Schulen durch die Verwaltung unterstützt werden, um die Gesamtlage zu verbessern?
  3. Ist der Umstand mit der Geruchsbelästigung dem Schulamt bekannt und wurden bereits Maßnahmen ergriffen?
  4. Hat die Verwaltung die Toiletten bereits inspiziert und sind zeitnah Sanierungsmaßnahmen geplant?

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Im Vorfeld zur Antwort der Verwaltung haben beide Schulleitungen eine Stellungnahme zur Anfrage abgegeben.

 

Zu Frage 1:

Ja. Die Stellungnahmen sind angefügt.

 

Hans-Tilkowski-Schule:

In einem konkreten Vorfall hat eine Schülerin der Jahrgansstufe 7 einen Schüler grob beleidigt. Der Vorfall wurde in der Klasse aufgearbeitet und die Schülerin zur Rechenschaft und pädagogisch zur Verantwortung gezogen.

In einem anderen Fall wurde ein Schüler der Jahrgansstufe 6 von einer Kollegin der Grundschule bezichtigt, einen Grundschüler getreten zuhaben. Eine Kollegin und ein Kollege der Hans-Tilkowski-Schule haben daraufhin den besagten Schüler unverzüglich gemeinsam in Anwesenheit der Grundschulkollegin in die Verantwortung genommen. Allerdings bestreitet der Schüler bis heute, getreten zu haben.

Anders verhält es sich mit dem Vorwurf, es wurden Schüler:innen oder Lehrkräfte der Grundschule fotografiert. Ein Kollege der Hans-Tilkowski-Schule bekam mit, wie zwei Kolleginnen der Grundschule darüber sprachen, dass sie wohl gerade fotografiert worden sein. Der Lehrer sprach die beiden Grundschullehrerinnen an, die zwar das Gefühl hatten, sich aber nicht sicher waren, aus dem Pulk der Schüler:innen heraus fotografiert worden zu sein. Der Kollege versicherte, sich darum zu kümmern und sprach auch unsere Schüler:innen unverzüglich an. Diese zeigten sich sehr überrascht und hatten die Grundschulklasse nicht einmal wahrgenommen, geschweige fotografiert.

 

 

Die Grundschulleitung der GS Eickeler Park ergänzt wie folgt:

Es kam in der Vergangenheit immer mal wieder vor, dass Kinder der Schule von Schüler:innen der Hans Tilkowski-Schule geärgert und angepöbelt wurden, wenn Klassen der Schule zum Sport- oder Schwimmunterricht den Schulhof der Hauptschule überqueren. Wenn es zu solchen Vorfällen gekommen ist, haben sich die Schulleitungen ausgetauscht und beraten. Eine enge Abstimmung ist beiden Schulen wichtig.

 

Zu Frage 2:

Da es sich um eine innerschulische Angelegenheit handelt, muss die Initiative der Schule ausgehen. Der Schulträger hat keine Möglichkeit einzugreifen.

 

Zu Frage 3:

Die Antwort ähnelt der Frage 2. Grds. sind beide Schulen mit dem Fachbereich Schule und Weiterbildung in Kontakt und individuelle Lösungen werden zu jedem Fall gesucht und in der Regel gefunden. Bzgl. der genannten Vorfälle liegen dem Fachbereich keine Meldungen vor.

 

Zu Frage 4:

Der Schaden (Geruchsbelästigung) wurde dem Fachbereich Gebäudemanagement Mitte März 2024 gemeldet. Am 19.03.2024 wurde der Fachbereich Gesundheit eingeschaltet, in der Annahme, es handele sich ggf. um einen Tierkadaver, von dem die Gerüche ausgehen. Dieser Verdacht war Buttersäure.

Als Sofortmaßnahme wurde die Sonderreinigung des Bodens mit einem Spezialreiniger veranlasst. Diese Reinigung wurde für die Dauer eines Monates mehrfach durchgeführt. Bei einem weiteren Ortstermin Anfang Mai konnte festgestellt werden, dass eine Verbesserung nicht stattgefunden hat, insbesondere wegen der Bodenbeschaffenheit.

Am 03.05.2024 wurde der Schaden baufachlich geprüft und entschieden, den Bodenbelag zu erneuern. Eine Fachfirma wurde am 23.05.2024 mit der Entfernung des beschädigten Bodens beauftragt.

 

Zu Frage 5:

Die WC-Anlage befindet sich in einem funktionsfähigen Zustand. Eine Sanierung ist derzeit nicht geplant.