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Beschluss |
Sachverhalt:
In regelmäßigen Abständen berichten uns Anwohner und/oder Anlieger von verkehrstechnisch-kritischen Begegnungen der diversen Verkehrsteilnehmer innerhalb der neu erschlossenen Fahrradzone in der Gartenstadt in Eickel.
Ausgangspunkt hierfür scheint eine generelle Unkenntnis der Verkehrsregeln einer solchen Fahrradzone wie z.B. Vorfahrtsregeln, Abstandsregeln Überholvorgang, usw. zu sein. Die seinerzeit aufgestellten Bauzäune mit den Zaunfahnen sorgen hier ebenfalls für ein falsches Sicherheits- und Rechtsgefühl auf Seiten der Fahrrad- und E-Roller-Fahrer.
Vermutlich wird diese Fahrradzone in Herne nicht die erste und einzige Zone dieser Art sein, die mit Anlaufschwierigkeiten zu tun hat – um hier aber keine falsches Regelverständnis einschleichen zu lassen, sollte die Verwaltung Maßnahmen in Erwägung ziehen um auf die dort geltenden Regeln der StVO hinzuweisen.
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nach der Einrichtung der Fahrradzone Gartenstadt wurden auch an die Verwaltung Hinweise über die fehlende Kenntnis der geltenden Verkehrsregeln in einer Fahrradzone herangetragen. U.a. aus diesem Grund wurden die Bauzaunbanner in der Gartenstadt aufgestellt. In den letzten Monaten wurden keine Hinweise dieser Art mehr an die Verwaltung gemeldet. Der Polizei sind keine Unfälle bekannt, die auf fehlende Regelkenntnis hinweisen.
Die Verwaltung hat in Ergänzung zu den großen Bannern zusätzlich kompakte Hinweisschilder für Fahrradstraßen und –zonen entwickelt, die die Verkehrsregeln kurz und prägnant darstellen. Für Fahrradzonen weisen sie u.a. auf die geltende Vorfahrtregel „rechts vor links für alle“ hin. Die Schilder können aufgrund ihrer Größe (ca. 1,00m x 1,25m) an allen Zufahrten aufgestellt werden, was mit den Bannern nicht möglich war. Die Schilder sollen in den nächsten Wochen beschafft und in der Gartenstadt aufgestellt werden.
In ähnlicher Form wurden solche Schilder bereits in anderen Städten eingesetzt, beispielsweise in Gladbeck in Fahrradstraßen. Laut Auskunft der Stadt Gladbeck hat sich die Situation nach Aufstellen der Schilder erheblich verbessert.
Zu Frage 2:
Aufgrund notwendiger Prioritätensetzungen stehen Teile der Evaluation noch aus. Die Verwaltung beabsichtigt, die Evaluation im Sommer abzuschließen und wird danach über die Ergebnisse berichten.
In der Sitzung der Projektgruppe klimafreundliche Mobilität vom 09.04.2024 hat die Verwaltung über den Sachstand und diverse Gespräche bzgl. der Fahrradzone Gartenstadt berichtet. Aufgrund des flächendeckend schlechten Straßenzustandes besteht erheblicher Erneuerungsbedarf im gesamten Quartier, der über ein mehrjähriges Ausbauprogramm bedient werden solll. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine Beschlussfassungüber die weitere Vorgehensweise (u. a. Planungsauftrag, auf dessen Basis eine Kostenermittlung für Haushaltseinplanung erfolgen kann) den Gremien im Laufe des Jahres vorlegt. In diesem Zuge soll auch die Ausrichtung der Planungen auf Basis der im Raum stehenden Varianten beschlossen werden.