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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Toilettenanlage Eickeler Park  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 13
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 06.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Kantine des Evonik-Werks
Ort: Magdeburger Straße 2, 44651 Herne
2024/0447 Anfrage: Toilettenanlage Eickeler Park
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Hoppe, Jascha
Federführend:FB 26 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel vom 02.12.2021 stellten die CDU- und SPD-Bezirksfraktion den Antrag „Zeitgeschaltete Toilettenanlagen im Eickeler Park“. Die Verwaltung stattete damals die Toilettenanlage am Tierpark im Eickeler Park mit zeitlich gesteuerten Schlössern aus. Ziel war es, weniger Personal für das Öffnen und Schließen der Toilettenanlage zu binden sowie Vandalismus zu erschweren. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich bereits den Vorplatz der Toilettenanlage durch eine Pflasterung verbessert sowie die Öffnungszeiten ausgeschildert. Zudem ist in der Quartiersanalyse zu Eickel angedacht das Gebäude durch eine künstlerische Gestaltung zu verschönern.

 

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Sind seit dem Beschluss vom 02.12.21 neue Beschädigungen festgestellt worden?

 

  1. Wie bewertet die Verwaltung selbst den Zustand der Toilettenanlage?

 

  1. Wird aktuell die Möglichkeit in Betracht gezogen die Toilettenanlage zu sanieren?

 

  1. Wie hoch wären die Kosten für eine Sanierung der Toilettenanlage?
     

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja, es wurden 7x Verstopfung, 2x Vandalismusschäden und 5x Schäden an der Anlage (z.B. Urinale, Eingangstüren) beseitigt.

 

Zu Frage 2:

Die Toilette ist in funktionstüchtigem Zustand. Die Reparatur der defekten Urinalspülung soll in dieser Woche erfolgen.

 

Zu Frage 3:

Nein.

Im Budget des Fachbereiches Gebäudemanagement sind aufgrund der strikten Einsparvorgaben der Haushaltssicherung derzeit keine Mittel für eine Sanierung vorhanden. Wegen der sich weiter verschlechternden Haushaltslage kommt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung unterjährig leider nicht in Betracht. Ob eine Realisierung im kommenden Jahr möglich wird, entscheidet sich in den Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2025. Derzeit sind hier jedoch keine Mittel eingeplant.

 

Zu Frage 4:

Die Kosten richtet sich nach dem Umfang der Sanierung. Dieser muss zunächst fest­gelegt werden. Der Umfang einer Sanierung und seine Kosten kann durch FB 26 ermittelt werden. Aufgrund der derzeit nicht absehbaren Realisierung ist eine Ermittlung der Sanierungskosten nicht geboten, kann aber im Bedarfsfall gerne kurzfristig erfolgen.