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Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne für den Kita Neubau an der Barbarastraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 06.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Kantine des Evonik-Werks
Ort: Magdeburger Straße 2, 44651 Herne
2024/0365 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne für den Kita Neubau an der Barbarastraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hütter, Tel.: 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Muhs, Julia
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eickel genehmigt die von Herrn Bezirksbürgermeister Plickert und Herrn Bezirksverordneten Hoppe unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung vom 02.05.2024:

 

Herr Bezirksbürgermeister Plickert und Herr Bezirksverordneter Hoppe beschließen gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung die Entfernung von zwei geschützten Bäumen gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne für den Neubau Kita Barbarastraße:  

Straßenbaum Nr. 13 (Gemeine Esche, Stammumfang 167 cm) an der Barbarastraße

sowie

Parkbaum Nr. 215 (Bergahorn, Stammumfang 315 cm)

Im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie der Ersatzpflanzung gemäß § 6 Abs. 3 der Baumschutzsatzung erfolgt die notwendige Ersatzbaumpflanzung innerhalb des neu zu planenden Außengeländes der Kita oder in unmittelbarer Umgebung im Barbarapark.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

dafür:

11

7

2

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

Enthaltung: