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Beschluss |
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien nimmt den mündlichen Bericht von Herrn Stadtdirektor Dr. Klee zur Kenntnis.
A. Jahresabschluss 2023
- Erstellungsarbeiten derzeit in der Endphase, mit Inkrafttreten des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wurde die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss rückwirkend bis zum 30.6. eines jeden Jahres verlängert,
Einschränkungen gab es durch wesentlichen krankheitsbedingten Ausfall
- Jahresüberschuss in signifikanter zweistelliger Millionenhöhe wird erwartet, insbesondere, weil
- Gewerbesteuererträge auf Rekordniveau lagen (106 Mio. € brutto, +37 Mio. € ggü.
Plan),
- Schadensisolation nach NKF-CUIG NRW in 2023 noch möglich waren (33 Mio. €),
- Jahresüberschuss ermöglicht trotz einer außerhalb der Ergebnisrechnung vorzunehmenden millionischen Wertminderung beim Finanzanlagevermögen eine deutliche Abnahme der bilanziellen Überschuldung, die zum 31.12.22 noch bei rund 56 Mio. € lag.
- weitere Einzelheiten erfolgen in der nächsten Ausschusssitzung, wenn der Entwurf des Jahresabschlusses vorliegt
B. Bewirtschaftung 2024
- Mit der durch die Kommunalaufsicht erteilten Genehmigungsverfügung und anschließenden Bekanntmachung der Haushaltssatzung hatte die Stadt Herne am 23.2.2024 den Status der vorläufigen Haushaltsführung verlassen können und kann seitdem alle im Haushaltsplan vorgesehenen Vorhaben umsetzen.
- lt. Plan Erwartung eines Jahresdefizits von 58 Mio. € aufgrund verschlechterter Rahmenbedingungen (inflationsbedingtes „neues“ Preis- und Personalkostenniveau auf allen Ebenen) und einer veränderten Rechtslage (NKF-CUIG –Isolation entfallen)
- Quartalsbericht per 31.3. aktuell in Erstellung
- sich abzeichnende außerplanmäßige Vorgänge, die die Jahresergebnisprognose wesentlich beeinflussen werden, betreffen:
- Gewerbesteuererträge (Plan 95 Mio. € brutto) -> deutliche Rückgänge aufgrund
rückläufiger Messbeträge zu erwarten
- Notwendigkeit für erheblich höhere Pensionsrückstellungszuführungen (+ 15/16
Mio. €)
als Ergebnis der letzten Besoldungsrunde. Im Haushaltsjahr 2023 gab es keine
rückstellungsrelevanten Besoldungserhöhungen, dadurch Vorteil im Haushaltsjahr
2023; jedoch Nachteil in 2024
- Einzelheiten erfolgen in der nächsten Ausschusssitzung
C. Aktuelles
Altschuldenübernahme durch Land NRW und Bund
- Hoffnung auf Lösung angesichts anderer Krisenherde zwischenzeitlich nahezu verloren gegangen, nun doch wieder Raum für etwas Optimismus
- nach Beratungen am 13.3.24 über eine Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Empfehlung des Finanzausschusses des Bundestags, Finanzierung der Städte und Gemeinden zu verbessern. Hinter der Beschlussempfehlung steht neben der Regierungskoalition auch die CDU/CSU-Fraktion. Es geht um die Grundlagen der Kommunalfinanzierung, die Altschuldenfrage und die Investitionsfähigkeit der kommunalen Ebene
- nächster Schritt: Organisation einer Fachkonferenz durch das BMF bis zum Sommer, um Lösungen zu diskutieren
- bereits existierendes Eckpunktepapier des BMF zu einem Altschuldenfonds könnte Diskussionsbasis sein:
- nun ist das Land NRW am Zug die ausgestreckte Hand des Bundes entgegenzunehmen
D. Statistische Daten
- Angaben zum Kreditportfolio per 31.03.2024
Durchschnittsverzinsung:
Gesamt: 1,72 %
Investitionskredite: 2,24 %
Kassenkredite: 1,47 %
Der Stand der Kassenkredite zum 31.03.2024 betrug rd. 445 Mio. €
Die Zinskurve ist weiterhin invers. Dies bedeutet, dass die langfristigen Zinsen des Kapitalmarkts (ab zwei Jahren) unter den kurzfristigen Zinsen liegen.
Die Abschlüsse im Bereich der Liquiditätssicherungskredite mit Laufzeiten von bis zu einem Monat lagen bei knapp über 4,000 %.
Auf der Notenbank-Sitzung am 11. April hat die EZB die Leitzinssätze unverändert belassen. Es wird von einer Mehrheit der Experten eine erste Leitzinssenkung im Juni gesehen.
Es wird erwartet, dass sich im kurzfristigen Bereich bis zu einer Leitzinssenkung das Zinsniveau weiterhin auf dem derzeitigen Stand bewegen wird.