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Auszug - Bericht des Kämmerers über die aktuelle Haushaltssituation - mündlich -  

des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:48 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien nimmt den mündlichen Bericht von Herrn Stadtdirektor Dr. Klee zur Kenntnis.

 

A. Jahresabschluss 2023

 

- Erstellungsarbeiten derzeit in der Endphase, mit Inkrafttreten des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wurde die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss rückwirkend bis zum 30.6. eines jeden Jahres verlängert,

Einschränkungen gab es durch wesentlichen krankheitsbedingten Ausfall

- Jahresüberschuss in signifikanter zweistelliger Millionenhöhe wird erwartet, insbesondere, weil

- Gewerbesteuererträge auf Rekordniveau lagen (106 Mio. € brutto, +37 Mio. € ggü.  

   Plan),

- Schadensisolation nach NKF-CUIG NRW in 2023 noch möglich waren (33 Mio. €),

- Jahresüberschuss ermöglicht trotz einer außerhalb der Ergebnisrechnung vorzunehmenden millionischen Wertminderung beim Finanzanlagevermögen eine deutliche Abnahme der bilanziellen Überschuldung, die zum 31.12.22 noch bei rund 56 Mio. € lag.

- weitere Einzelheiten erfolgen in der nächsten Ausschusssitzung, wenn der Entwurf des Jahresabschlusses vorliegt

 

B. Bewirtschaftung 2024

 

- Mit der durch die Kommunalaufsicht erteilten Genehmigungsverfügung und anschließenden Bekanntmachung der Haushaltssatzung hatte die Stadt Herne am 23.2.2024 den Status der vorläufigen Haushaltsführung verlassen können und kann seitdem alle im Haushaltsplan vorgesehenen Vorhaben umsetzen.

- lt. Plan Erwartung eines Jahresdefizits von 58 Mio. € aufgrund verschlechterter Rahmenbedingungen (inflationsbedingtes „neues“ Preis- und Personalkostenniveau auf allen Ebenen) und einer veränderten Rechtslage (NKF-CUIG –Isolation entfallen)

- Quartalsbericht per 31.3. aktuell in Erstellung

- sich abzeichnende außerplanmäßige Vorgänge, die die Jahresergebnisprognose wesentlich beeinflussen werden, betreffen:

  - Gewerbesteuererträge (Plan 95 Mio. € brutto) -> deutliche Rückgänge aufgrund

   rückläufiger Messbeträge zu erwarten

- Notwendigkeit für erheblich höhere Pensionsrückstellungszuführungen (+ 15/16  

   Mio. €)

     als Ergebnis der letzten Besoldungsrunde. Im Haushaltsjahr 2023 gab es keine

rückstellungsrelevanten Besoldungserhöhungen, dadurch Vorteil im Haushaltsjahr

2023; jedoch Nachteil in 2024

- Einzelheiten erfolgen in der nächsten Ausschusssitzung

 

 

C. Aktuelles

 

Altschuldenübernahme durch Land NRW und Bund

 

- Hoffnung auf Lösung angesichts anderer Krisenherde zwischenzeitlich nahezu verloren gegangen, nun doch wieder Raum für etwas Optimismus

- nach Beratungen am 13.3.24 über eine Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Empfehlung des Finanzausschusses des Bundestags, Finanzierung der Städte und Gemeinden zu verbessern. Hinter der Beschlussempfehlung steht neben der Regierungskoalition auch die CDU/CSU-Fraktion. Es geht um die Grundlagen der Kommunalfinanzierung, die Altschuldenfrage und die Investitionsfähigkeit der kommunalen Ebene

- nächster Schritt: Organisation einer Fachkonferenz durch das BMF bis zum Sommer, um Lösungen zu diskutieren

- bereits existierendes Eckpunktepapier des BMF zu einem Altschuldenfonds könnte Diskussionsbasis sein:

  • Bundesbeteiligung an Entschuldungsprogrammen der Länder:  Die Entlastung der Kommunen von Altschulden erfolgt in einer gemeinsamen, einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der betroffenen Länder. Hierzu beteiligt sich der Bund an einer umfassenden Entschuldung der Kommunen durch die jeweiligen Länder. Alle Länder mit betroffenen Kommunen haben die Möglichkeit zur Teilnahme („opt-in“). Es erfolgt keine Mitfinanzierung durch nicht-teilnehmende Länder.
  • Die Höhe der Bundesbeteiligung beläuft sich auf 50 Prozent der vom Land bereits übernommenen bzw. bis spätestens zum 31. Dezember 2023 zu übernehmenden übermäßigen Liquiditätskredite, deren Zins- und Tilgungslast nachweislich komplett vom Land getragen wird. (Anm: Anpassungsbedarf im Diskussionsprozess um NRW-Teilnahme möglich zu machen)
  • Als übermäßig gelten diejenigen Liquiditätskredite einer Kommune, die für eigene Zwecke und nicht zur Finanzierung von Investitionen oder anderem Kommunalvermögen verwendet wurden und einen Sockelbetrag von 100 Euro je Einwohner überschreiten. Zur Vermeidung von negativen Anreizeffekten beläuft sich die Bundesbeteiligung auf maximal 50 Prozent der zum Stichtag 31. Dezember 2020 [2021] bestehenden übermäßigen Liquiditätskredite.
  • Die Beteiligung des Bundes an der Altschuldenhilfe der Länder erfolgt durch Übernahme von Landesschulden (Schuldeintritt). Die Übernahme von Landesschulden erfolgt nach umfassender Entschuldung der Kommunen durch das jeweilige Land.
  • Umfang der Entschuldung / Eigenbeteiligung der Kommunen Der Bund beteiligt sich ausschließlich an Landesprogrammen, die ihre Kommunen komplett von übermäßigen Liquiditätskrediten befreien. Die Länder tragen dafür Sorge, dass die Kommunen eigene Beiträge zur Entschuldung leisten.
  • Vermeidung erneuter Schuldenaufbau: Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes an Entschuldungsprogrammen der Länder ist, dass sich diese Länder verpflichten, einen erneuten Aufbau kommunaler Liquiditätskredite zu verhindern. Der Rahmen für die hierzu notwendigen Elemente im Haushalts- und Aufsichtsrecht der Länder wird bundesrechtlich festgelegt. Das Monitoring über die Umsetzung in den Ländern erfolgt in Form eines Berichts der Länder an den Bund.
  • Für die Beteiligung des Bundes an Entschuldungsprogrammen der Länder bedarf es mit Blick auf Art. 104a Abs. 1 und Art. 109 Abs. 1 GG der Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für die einmalige Übernahme von Landesschulden sowie der hierauf bezogenen inhaltlich beschränkten Ermächtigung des Bundes für haushaltsrechtliche Anforderungen an die Länder, die den erneuten Aufbau übermäßiger Liquiditätskredite verhindern soll.

- nun ist das Land NRW am Zug die ausgestreckte Hand des Bundes entgegenzunehmen

 

 

D. Statistische Daten

 

- Angaben zum Kreditportfolio per 31.03.2024

Durchschnittsverzinsung:

Gesamt:   1,72 %

Investitionskredite:  2,24 %

Kassenkredite:  1,47 %

 

Der Stand der Kassenkredite zum 31.03.2024 betrug rd. 445 Mio. €

 

Die Zinskurve ist weiterhin invers. Dies bedeutet, dass die langfristigen Zinsen des Kapitalmarkts (ab zwei Jahren) unter den kurzfristigen Zinsen liegen.

Die Abschlüsse im Bereich der Liquiditätssicherungskredite mit Laufzeiten von bis zu einem Monat lagen bei knapp über 4,000 %.

 

Auf der Notenbank-Sitzung am 11. April hat die EZB die Leitzinssätze unverändert belassen. Es wird von einer Mehrheit der Experten eine erste Leitzinssenkung im Juni gesehen.

Es wird erwartet, dass sich im kurzfristigen Bereich bis zu einer Leitzinssenkung das Zinsniveau weiterhin auf dem derzeitigen Stand bewegen wird.