|
Beschluss |
Sachverhalt:
Beim Übergang von der Thiesstraße in den Rademachers Weg ist der Straßenbelag kurz vor der Gabelung aufgepflastert. Im Gabelungsbereich parken sehr viele Fahrzeuge.
Durch das Abstellen der Fahrzeuge entsteht ein Gefahrenbereich im Umfeld der Michaelschule, aber auch für Rettungsfahrzeuge ist eine Durchfahrt nur erschwert möglich.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
Ist das Parken im angegebenen Bereich rechtens?
2.
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um ein Abstellen von Fahrzeugen im Gabelungsbereich zu verhindern?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Frage 1+2:
Ein Parken in Einmündungs-/Gabelungsbereichen ist laut StVO grundsätzlich untersagt, da hier die Einsicht in die kreuzende Straße erschwert oder verhindert wird und/oder der fließende Verkehr notgedrungen in den Gegenverkehr gezwungen wird.
Der in dieser Anfrage betroffene Bereich ist für den KOD und die Verkehrsbehörde bisher jedoch nicht auffällig in Erscheinung getreten; Bürgerbeschwerden sind ebenfalls nicht bekannt. Der KOD nimmt die Anfrage zum Anlass den Bereich verstärkt zu beobachten.