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Auszug - Errichtung eines Holz-Blockhauses zur Aufbewahrung von Außenmöbeln/vorrübergehender Aufenthalt bei Regen im Landschaftsschutzgebiet "Berkelstraße", Festsetzungsnr. 7.2.2.5 des Landschaftsplanes der Stadt Herne Antrag vom 29.08.2023, auf Erteilung einer Befreiung/Ausnahme nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG)  

des Naturschutzbeirates
TOP: Ö 4
Gremium: Naturschutzbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsort siehe Einladung!
Ort:
2023/1094 Errichtung eines Holz-Blockhauses zur Aufbewahrung von Außenmöbeln/vorrübergehender Aufenthalt bei Regen im Landschaftsschutzgebiet "Berkelstraße", Festsetzungsnr. 7.2.2.5 des Landschaftsplanes der Stadt Herne

Antrag vom 29.08.2023, auf Erteilung einer Befreiung/Ausnahme nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Claas Düring
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Düring, Claas
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Düring (FB 55) berichtet über den Antrag auf Befreiung/ Ausnahme nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz /BNatSchG), der der Verwaltung zum Errichten einer Holz-Blockhütte im LSG vorliegt.

 

 

Grundlage dieser Befreiung ist der Antrag und die Beschreibung des Bauvorhabens ( s. Anlage 1 ) vom 29.08.2023 sowie die im Folgenden aufgeführte Punkte:

 

-          Bei der Garten-Blockhütte handelt es sich um eine naturnah aus Holz gefertigte Konstruktion. Die Errichtung soll auf einer derzeitig vorhandenen Rasenfläche erfolgen, so dass hierfür keinerlei Rodungen von Gehölzen/Bäumen erfolgen müssen

-          Das anfallende Niederschlagswasser vom Dach soll durch Flächenversickerung auf dem Grundstück versickern, also dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden.

-          Die Blockhütte wird über die vorhandene Wegeverbindung erschlossen. Eine zusätzliche Versiegelung ist ausgeschlossen.

-          Als Kompensation sollen folgende Ersatzpflanzungen festgesetzt werden:

Strauchpflanzungen (Schlehe und Apfeldorn in einer Größenordnung von 20 m² sowie ein Obstbaum (Hochstamm, alte Sorte).

-          Die Grundfläche der Blockhütte in Relation zu der gesamten Grundstückfläche beträgt nur 1,04 % bzw. bezogen auf das Gartenland 1,5%. Es handelt es sich um einen geringen Eingriff in Natur und Landschaft.

 

Beschluss:

Der Naturschutzbeirat stimmt der von der Verwaltung nach § 67 BNatSchG beabsichtigten Befreiung zum Neubau eines Holz-Blockhauses im Landschaftsschutzgebiet "Berkelstraße" zu.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

1