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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Düring (FB 55) berichtet über den Antrag auf Befreiung/ Ausnahme nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz /BNatSchG), der der Verwaltung zum Errichten einer Holz-Blockhütte im LSG vorliegt.
Grundlage dieser Befreiung ist der Antrag und die Beschreibung des Bauvorhabens ( s. Anlage 1 ) vom 29.08.2023 sowie die im Folgenden aufgeführte Punkte:
- Bei der Garten-Blockhütte handelt es sich um eine naturnah aus Holz gefertigte Konstruktion. Die Errichtung soll auf einer derzeitig vorhandenen Rasenfläche erfolgen, so dass hierfür keinerlei Rodungen von Gehölzen/Bäumen erfolgen müssen
- Das anfallende Niederschlagswasser vom Dach soll durch Flächenversickerung auf dem Grundstück versickern, also dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden.
- Die Blockhütte wird über die vorhandene Wegeverbindung erschlossen. Eine zusätzliche Versiegelung ist ausgeschlossen.
- Als Kompensation sollen folgende Ersatzpflanzungen festgesetzt werden:
Strauchpflanzungen (Schlehe und Apfeldorn in einer Größenordnung von 20 m² sowie ein Obstbaum (Hochstamm, alte Sorte).
- Die Grundfläche der Blockhütte in Relation zu der gesamten Grundstückfläche beträgt nur 1,04 % bzw. bezogen auf das Gartenland 1,5%. Es handelt es sich um einen geringen Eingriff in Natur und Landschaft.
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat stimmt der von der Verwaltung nach § 67 BNatSchG beabsichtigten Befreiung zum Neubau eines Holz-Blockhauses im Landschaftsschutzgebiet "Berkelstraße" zu.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt |
dafür: | 15 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 1 |