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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Straßenreinigung Allensteiner Weg  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 20
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/1029 Anfrage: Straßenreinigung Allensteiner Weg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Zajic, Jan
Federführend:AöR Entsorgung Herne Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Anfang September wurde das wechselseitige Parken im Allensteiner Weg aufgehoben. Eingeführt wurde das einseitige Parken auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern.

Die Bürgerinnen und Bürger betrachteten das wechselseitige Parken als sehr positiv, weil so wenigstens alle 14 Tage eine Reinigung der Straßenseite gewährleistet war. In dem Zeitraum, in dem das Parken erlaubt war, hatte man auf dieser Straßenseite nicht die Chance einer Reinigung, da diese Seite wegen der hohen Parkdichte zugeparkt war, es konnte also kein Reinigungsfahrzeug den Straßenrand säubern. So wurde eine Straßenseite aber wenigstens alle 14 Tage gesäubert.

 

Jetzt, mit der neuen Regelung, ist auf der parkseitigen Straßenseite aus Erfahrung der Nachbarschaft zu 95% wegen der parkenden Autos keine Reinigung möglich.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wie wird auf der parkseitigen Straßenseite die Reinigung gewährleistet?

2. Sind die Straßenreinigungsgebühren für eine wöchentliche Reinigung jetzt hinfällig?

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Entsorgung Herne ist es ein großes Anliegen, die Sauberkeit der Straßen im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten. Der Allensteiner Weg wird einmal wöchentlich durch eine Großkehrmaschine gereinigt, um u.a. die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die grundsätzliche Reinigungsleistung wird durch die Großkehrmaschine erbracht. Dafür werden die Straßenreinigungsgebühren von jedem Grundstückseigentümer erhoben.

 

Allerdings sind Entsorgung Herne dabei häufig durch Hindernisse wie u.a. parkende Fahrzeuge, Straßeneinbauten oder Baumscheiben Grenzen gesetzt. Wir sind hier auf die Einsicht der Besitzer*innen der Fahrzeuge angewiesen, dass diese zum Termin der Straßenreinigung an einem anderen Platz parken. Dann kann eine Reinigung der Rinne auch vor jedem Grundstück erfolgen.

 

Generell ist zu beachten, dass eine nur bedingt durchgeführte Reinigung wegen beispielsweise parkender Fahrzeuge nach herrschender Rechtsprechung keine Schlecht- oder Nichterfüllung darstellt. Das Reinigungsergebnis der gesamten Straße ist ausschlaggebend. Es kommt darauf an, dass die Straße insgesamt gereinigt wurde. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Straße in ihrer Gesamtausdehnung bis in den letzten Winkel gesäubert wird. Die Straße muss in Bezug auf ihre Verkehrssicherheit als gereinigt angesehen werden.

 

Im Herner Stadtgebiet gibt es über 700 Straßen die durch die Entsorgung Herne gereinigt werden. Aus Sicht der Straßenreinigung wäre eigentlich eine Ausweitung von wechselseitigen Halteverboten wünschenswert, um dem Reinigungsbedürfnis der Gebührenzahler zu entsprechen.

 

Für die Anordnung eines (ggfls. zeitlich beschränkten) Halteverbots ist der Fachbereich Öffentliche Ordnung zuständig. Von dort wird die Einrichtung weiterer Halteverbote seit einigen Jahren als nicht praktikabel angesehen bzw. bereits bestehende Halteverbote werden aufgehoben, da es laut des Kommunalen Ordnungsdienstes an den Wechseltagen zu chaotischen Verkehrssituationen kommen kann. Darüber hinaus sieht die Straßenverkehrsordnung eine Beschilderung für die Straßenreinigung nicht vor.

 

Zu Frage 2:

Da eine regelmäßige Reinigung der Straße erfolgt, sind die Straßenreinigungsgebühren selbstverständlich weiterhin zu entrichten (siehe auch Antwort zu Frage 1).