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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Rolltreppen U35  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0949 Anfrage: Rolltreppen U35
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Scholz, Klaudia
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

In der Bezirksvertretung Herne-Mitte vom 24. August berichtete Herr Rupp über die drei 37 Jahre alten Rolltreppen an der U-Bahn-Haltestelle Schloss Strünkede, die erneuert werden müssen, weil es für dieses alte Modell heutzutage kaum noch Ersatzteile gibt.

In der Diskussion in der BV stellte sich heraus, dass ein Teil der U-Bahn-Haltestellen von der Stadt Herne gepflegt und in Stand gehalten werden und ein anderer Teil von der Bogestra.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich um mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Welche der U-Bahn-Haltestellen werden von der Bogestra gepflegt und welche durch die Stadt Herne?
  2. Warum existiert überhaupt diese Aufteilung, statt einfach alle Haltestellen in einer Hand zu haben?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich dadurch genau für diese Haltestellen?

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mit Betriebsbeginn der Stadtbahn 1988 in Herne wurde der im Jahr 1983 geschlossenen Pachtvertrag zwischen der Stadt Herne und der Bogestra AG umgesetzt. Dieser regelt bauliche Änderungen, Wartung, Instandhaltung und Erneuerung der Stadtbahnanlage.

Wartung und Instandsetzung von technischen Anlagen (z.B. Fahrtreppen) vor der Sperre - ehemalige Fahrscheinentwerter im Bereich der Stadtbahnhaltestellen - welche die Unterhaltungsgrenze markieren obliegen generell der Stadt Herne, dahinter generell der Bogestra AG. Diese Regelung gilt für alle Stadtbahnhaltestellen.

 

Zu Frage 2:

Die Aufteilung wurde vor 1983 zwischen der Stadt Herne und der Bogestra verhandelt und ist im Pachtvertrag für den Betrieb der Stadtbahnanlage zwischen der Bogestra AG und der Stadt Herne vereinbart. Nach über 40 Jahren sind keine Mitarbeitenden mehr im Dienst, die an der Ausarbeitung des Pachtvertrages mitgewirkt haben. Daher könnte zum heutigen Tag nur noch über die Hintergründe und Rahmenbedingungen der gewählten Aufteilung spekuliert werden. Die Frage kann aus diesen Gründen nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 3:

Durch die getroffene vertragliche Regelung sind sowohl die Stadt Herne, vertreten durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr als auch die Bogestra AG für die Wartung, Instandhaltung und Erneuerung der Stadtbahnanlage verantwortlich.

Seitens des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr wird diese Regelung des Pachtvertrags positiv gesehen. Durch diese Regelung besteht seit Jahren eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bogestra AG, bei der auf intern nicht vorhandenes Knowhow, z.B. in den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik, zurückgegriffen werden kann.
Trotz der Aufteilung aus dem Pachtvertrag entscheidet die Stadt Herne weiterhin federführend über die baulichen Belange der Stadtbahn.