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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Zustand Gehweg Dürerstraße 5  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 20
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2023/0986 Anfrage: Zustand Gehweg Dürerstraße 5
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wippich, Michael
Federführend:FB 54 - Bauordnung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils   
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Seit langer Zeit ist Gehweg vor der Dürerstraße 5 abgesperrt und somit für die Öffentlichkeit unbenutzbar. Die Ladenlokale darunter sind seit Jahren verwaist und das Haus scheint in einem baufälligen Zustand zu sein. Mittlerweile wuchern Pflanzen aus den Fugen des öffentlichen Gehweges meterhoch.

 

Dieser Bereich der Dürerstraße war zum letzten Mal am 22.01.2018 Thema in der Bezirksvertretung und davor schon in scheinbar zahllosen weiteren Sitzungen. Die nebenstehenden Häuser wurden seitdem teilweise saniert. Dieses Haus jedoch nicht.

 

Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen

 

1.

Ist der Eigentümer der Immobilie bekannt und steht die Verwaltung in Kontakt mit diesem?

 

2.

Welche Anstrengungen oder Maßnahmen unternimmt die Stadt diesen Zustand zu beenden?

 

3.

Der Gehweg ist eine öffentliche Fläche, die nun seit Jahren nicht zur Verfügung steht. Außerdem steht zu vermuten, dass diese durch den Bewuchs bereits erheblichen Schaden genommen hat. Wer kommt für die Beseitigung dieser Schäden auf?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die aktuellen Eigentümer der Immobilie sind der Verwaltung bekannt.

 

Der Fachbereich 54- Bauordnung steht mit diesen Eigentümern in Kontakt, da diese auch Bauherren mehrerer anderer Bauvorhaben im Herner Stadtgebiet sind, die größtenteils in Eigenleistung durchgeführt werden.

 

Auch bezüglich der Immobilie Dürerstraße 5 wurde am 09.10.2023 mit den Eigentümern telefonisch Kontakt aufgenommen. Der Zustand der Immobilie ist den Eigentümern bekannt. Die Eigentümer wollen nach Beendigung momentan laufender Bauvorhaben mit der Sanierung des Objektes in der Dürerstraße 5 beginnen. Telefonisch wurde dem FB 54 zugesagt spätestens zur 45. KW Maßnahmen zu treffen, die marode Fassade und das Dach soweit herzustellen, dass keine Teile mehr herabfallen können. Danach könnte die Absperrung entfernt werden.

 

Zu Frage 2:

Die Sicherung der Fassade und des Daches wird vom Fachbereich 54 zeitgleich durch ein ordnungsbehördliches Verfahren eingefordert.

 

Zu Frage 3:

Für die Beseitigung mutmaßlicher Schäden sind die Eigentümer der verursachenden Immobilie zuständig.