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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Sachstand Prüfauftrag Aufwertung Volkspark Eickel  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2023/0974 Anfrage: Sachstand Prüfauftrag Aufwertung Volkspark Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Minervino, Nadine
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils   
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

In der Sitzung der BV Eickel vom 20.Oktober 2022 wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung prüfen möge, ob und unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur Aufwertung des Volksparks Eickel umsetzbar sind (s. Vorl. 2022/1005). Dabei sollte das Aufstellen von Stahlbänken mit Lehnen im Park, das Absenken des Bordsteins am Jungfernweg und das Einrichten eines Zebrastreifens am südwestlichen Ausgang des Parks zur Grundschule am Eickeler Park sowie die Absenkung des Bordsteins in diesem Bereich geprüft werden.

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eickel bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1.                Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der Prüfung?
  2.                Wann ist mit der Fertigstellung der Prüfung zu rechnen?
  3.                Sofern die Prüfung bereits abgeschlossen ist: Bis wann könnten die Maßnahmen  umgesetzt werden?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aus Sicht des FB 55 wird mitgeteilt, dass die bestellten Parkbänke zwischenzeitlich geliefert wurden und an 2 vorgesehenen Bankplätzen kurzfristig eingebaut werden. Bei den Parkbänken handelt es sich um die in den Parkanlagen überwiegend verwendete Standardbank mit Lehne. Aus Kostengründen musste auf die vereinzelt im Stadtgebiet verwendeten Edelstahlbänke verzichtet werden.

 

Zu Frage 2:

Die Prüfung ist abgeschlossen.

 

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegenüber der angefragten Gehwegabsenkung. Ein Ortstermin mit der Anfragenstellerin zur Festlegung der genauen Lage der Gehwegabsenkungen wird als zielführend erachtet und zeitnah nach der Bezirksvertretung vereinbart.

 

Gemäß § 45 Abs.9 S.1 StVO ist die Notwendigkeit für die Anordnung eines Fußgängerüberweges in der Reichstraße nicht gegeben. Zudem liegt die Reichstraße bereits in einer Tempo-30-Zone. Fußgängerüberwege sind in Tempo 30-Zone in der Regel entbehrlich (vgl. R-FGÜ 2001, Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen).

 

Zu Frage 3:

Die Maßnahmen (hier: Gehwegabsenkungen) können nach dem o. g. Ortstermin geplant und anschließend umgesetzt werden.