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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Sachstand Parksituation Burgstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 18
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2023/0973 Anfrage: Sachstand Parksituation Burgstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Minervino, Nadine
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils   
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

In der Sitzung der BV Eickel vom 23. März 2023 wurde die Verkehrs- und Parksituation an der Burgstraße zwischen Lohofstraße und Lessingstraße thematisiert (s. Vorl. 2023/0303).

Die Verwaltung stellte seinerzeit in Aussicht, überprüfen zu wollen, ob ein halbseitiges Gehwegparken auf der Strecke von der Einfahrt zum Grete Fährmann Seniorenzentrum (Höhe Burgstr. 21) bis zur Lohhofstraße (also in Fahrtrichtung Hauptstraße) möglich sei, auch da die grundsätzlich dafür notwendigen Voraussetzungen augenscheinlich bereits vorhanden sind. Ebenso wollte die Verwaltung auch die Einrichtung einer Fahrradstraße an dieser Stelle überprüfen.

Ein Bericht über eine solche Prüfung steht bis heute aus.

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eickel bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1.                Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der Prüfung?
  2.                Sofern die Prüfung bereits abgeschlossen ist: Bis wann könnte die angesprochene  Maßnahme umgesetzt werden?
  3.                Hat die Verwaltung bereits Erkenntnisse über die Einrichtung einer Fahrradstraße in  diesem Bereich gewinnen können?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird ein halbseitiges Gehwegparken im ange-fragten Bereich abgelehnt. Dies begründet sich wie folgt:

 

Der Gehweg im Bereich der Burgstraße (Reichsstraße bis Lohofstraße) ist in Fahrt-richtung Hauptstraße für den Radverkehr freigegeben (VZ 1022-10). Die vorhandene Gehwegbreite beträgt hier 2,60 m. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) beträgt die Mindestgehwegbreite 2,50 m (ausreichend Begegnungsmöglichkeit zweier Fußgänger). Durch ein halbseitiges Gehwegparken kann die Mindestgehwegbreite nicht mehr eingehalten werden. Daher und insbesondere auch im Hinblick auf die Schulwegsicherung wird ein halbseitiges Gehwegparken abgelehnt.

 

Zu Frage 2:

Siehe Antwort 1.

 

Zu Frage 3:

Aufgrund begrenzter Personalkapazitäten und zu setzender Prioritäten konnte die Prüfung zur Einrichtung einer Fahrradstraße noch nicht erfolgen.