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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Geruchsbelästigung / wildes Parken Kleingartenverein Grüne Wanne  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 19
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2023/0970 Anfrage: Geruchsbelästigung / wildes Parken Kleingartenverein Grüne Wanne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wippich, Michael
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils   
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Mehrere Anwohner im Bereich der Kleingartenanlage Grüne Wanne e.V am Eickeler Bruch haben sich über Geruchsbelästigung durch offenes Feuer in der Kleingartenanlage beschwert. Angeblich handelt es sich um Grillgeruch. Uns liegen Bilder von verschiedenen Tagen vor, die eine starke Rauchentwicklung zeigen. Derzeit soll es täglich zu den Vorfällen kommen.

 

Gleichzeitig wurden wir darauf hingewiesen, dass die Fußwege zum Kleingarten mit PKW befahren und zugestellt werden.

 

Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen;

 

  1.                 

Wurde der Bereich öffentliche Ordnung bereits über die Missstände informiert und hat darauf reagiert?

 

  1.                 

Wurde bereits mit dem Vorstand des Kleingartenvereins bzw. mit dem Stadtverband Kontakt aufgenommen, um die Situation zu klären?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung ist informiert. Es gibt keine Möglichkeit ordnungsbehördlich tätig zu werden. Das erklärt sich wie folgt:

 

Das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW regelt das Grillen in § 7 und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift unter dem Thema „Verbrennen im Freien“. Demnach ist auch das vielfach übliche Grillen im Freien zulässig, wenn es von einzelnen Personen nur gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird und wenn dafür gesorgt wird, dass die unvermeidbaren Geruchsemissionen nicht konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn dringen. Bei der beklagten Belästigung scheitert es schon an der Ahndung, weil Wohn- und Schlafräume nicht betroffen sind.

 

Zu Frage 2:

Nach Kenntnisstand des FB 55 ist in Herner Kleingartenanlagen, bzw. Kleingärten, das Grillen auf oder mit handelsüblichen Grillgeräten nicht verboten.

In welchem Umfang Nachbarn oder Anwohner hierbei eventuell Rauch- und/oder Geruchsbelästigungen dulden oder hinnehmen müssen, kann vom FB 55 nicht beurteilt werden.

 

Aus der Kleingartenanlage Grüne Wanne ist dem FB 55 ein Fall bekannt, bei dem auf einer Parzelle Brot gebacken wurde. Dies geschah durch türkischstämmige Mitbürgerinnen in einem für diese Zwecke typischen Ofen, mit Befeuerung durch (frisches) Holz, was zu einer deutlichen Rauchentwicklung führte.

Der FB 55 war in diesem Fall (aus anderem Grund) mit dem Vorsitzenden des Kleingärtnervereins vor Ort und hat das weitere Brotbacken mit dieser Rauchentwicklung sofort untersagt.

 

Die Kleingartenanlage Grüne Wanne verfügt über drei Zugänge. Zwei davon befinden sich am Gehweg der Kurhausvnesstraße. Zum Gehweg gehört hier außerdem ein Radweg. Ein Befahren oder Zustellen dieses Gehweges/Radweges  mit PKW durch die Kleingärtner, ist dem FB 55 nicht bekannt.

Weiter gibt es einen Zugang von der Straße Eickeler Bruch, welcher als Zufahrt zur Garage eines Anwohners, zum jüdischen Friedhof und zur Gemeinschaftsfläche der Kleingartenanlage ausgebaut ist. Das Befahren dieser Zufahrt ist erlaubt. Das Parken auf geeigneten Flächen aus Sicht des FB 55 ebenfalls.

 

Wie bei allen anderen Herner Kleingartenanlagen auch, ist der FB 55 laufend in Kontakt mit dem Stadtverband und den Vereinen.

 

In Bezug auf Rauchentwicklung und Parken von PKW wurden mit Stadtverband und Kleingärtnerverein Grüne Wanne bereits Gespräche geführt. Wenn sich einzelne Gartenpächter/Kleingärtner allerdings nicht an Regeln oder Absprachen halten, kann von Seiten der Verwaltung, des Stadtverbandes und der Vereine leider immer erst im Nachhinein gehandelt werden.