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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Baustelle Eickeler Bruch bis Ulmenstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 16
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2023/0969 Anfrage: Baustelle Eickeler Bruch bis Ulmenstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wippich, Michael
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Die Baustelle am Eickeler Bruch im Bereich Autocenter Horsch besteht seit fünf Jahren und war bereits Thema in dieser Bezirksvertretung. Es häufen sich bei uns die Anwohneranfragen, wann die Baustelle beendet wird. Die Brückenarbeiten im Auftrag der deutschen Bahn scheinen beendet zu sein. Leider sind scheinbar seit über zwei Monaten keine weiteren Arbeiten erfolgt. Dies ist insbesondere deshalb  für die Anwohner sehr ärgerlich, da seit langem eine Umleitung für die Anwohner über die Ulmenstraße zur Hauptstraße existiert, die nicht unproblematisch scheint. Neben der stark beschädigten Straße und Gehwegen fällt vor allem auf, dass die Straße wohl schon seit langem nicht mehr gereinigt wurde, was eine zusätzliche Beeinträchtigung für die Anwohner darstellt.

 

Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1.                 

Wann ist mit einem endgültigen Abschluss der Arbeiten am Eickeler Bruch in diesem Bereich zu rechnen?

 

  1.                 

Was ist der Grund für die Verzögerung?

 

  1.                 

Wir die Straße derzeit gereinigt? Wenn nicht, kann man eine Grundreinigung trotz Baustelle veranlassen?

 

  1.                 

Die Ausfahrt von der Ulmenstraße zur Hauptstraße ist sehr schwer einsehbar für Verkehrsteilnehmer, die aus der Ulmenstraße kommen. Insbesondere Radfahrende, die queren, aber auch der Autoverkehr können aufgrund der Straßenführung schlecht gesehen werden. Besteht die Möglichkeit zur Installation eines Spiegels? Falls nicht, welche anderen Maßnahmen können in diesem Bereich ergriffen werden?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nach Aussage der DB Netz AG ist mit einem Maßnahmenabschluss im 2. Quartal 2024 zu rechnen.

 

Zu Frage 2:

Nach Aussage der DB Netz AG gab es Verzögerungen im Planungsverlauf, da viele Abstimmungen z.B. mit Versorgungsträgern und Anliegern erforderlich waren. Hinzu kommen die Absprachen zum Abschluss der Bauvereinbarung mit der Stadt, die einen Kostenanteil für die nicht DB-bedingten Erneuerungsabschnitte der Straße zu tragen hat.

 

Zu Frage 3:

Derzeit erfolgt die Reinigung der Straße außerhalb des abgesperrten Bereiches. Die DB Netz AG wird gebeten eine Reinigung innerhalb des abgezäunten Bereiches zu beauftragen.

 

Zu Frage 4:

Die Stadt Herne lehnt die Anbringung von Verkehrsspiegeln seit Jahren grundsätzlich ab. In der Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrsspiegel nicht als Verkehrseinrichtungen aufgeführt. Dennoch wurden Verkehrsspiegel in der Vergangenheit an unübersichtlichen, schwer einsehbaren Einmündungen oder Grundstückausfahrten aufgestellt.

 

Es hat sich jedoch gezeigt, dass dies nicht zwingend zu einer Verbesserung der Situation führt und auch mit Unsicherheiten für Verkehrsteilnehmer verbunden ist.

 

Um einen Überblick über die gesamte Situation zu erhalten, ist eine Wölbung des Spiegels erforderlich. Durch den „Weitwinkeleffekt“ erscheinen herannahende Fahrzeuge im Spiegel stets verkleinert.

 

Dies hat häufig zur Folge, dass Verkehrsteilnehmer aus der Größe des Fahrzeuges auf die Entfernung schließen und es so zu gefährlichen Fehleinschätzungen auch hinsichtlich der Geschwindigkeit kommt. Zudem wurde die Position der Spiegel regelmäßig durch äußere Einflüsse (Wind, Regen) und auch unbefugten Personen verändert, so dass häufig nur eine unzureichende Übersicht auf die jeweilige Verkehrssituation bestand. Dies hat ebenfalls zu Unsicherheiten für die betroffenen Verkehrsteilnehmer geführt.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden Verkehrsspiegel im Stadtgebiet Herne nicht mehr angebracht.

 

Aufgrund der vorliegenden Sichtbeziehung (anliegendes Brückenbauwerk sowie der Mast für die Fahrdrahtleitung) ist nur das Rechtsabbiegen erlaubt. Zudem ist der Knotenpunktbereich seit dem Beginn der Baumaßnahme bzgl. des Unfallgeschehens unauffällig. Aus diesen Gründen sieht die Verwaltung keine weiteren Maßnahmen vor.