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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Schadenersatzklage im Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen der Stadt Herne  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 31.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 05.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0824 Anfrage: Schadenersatzklage im Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen der Stadt Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Wind, Lars
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

In der Vergangenheit reichten verschiedene Städte immer wieder Klagen gegen Automobilhersteller wegen manipulierter Abgaswerte bei Dienstfahrzeugen ein. In vielen Fällen waren die Klagen berechtigt und sorgten teilweise für hohe Schadensersatzansprüche gegenüber den Automobilkonzernen. Die Stadt Bonn konnte durch eine einzige Klage über 400.000€ erstreiten.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.

Hat die Stadt Herne eine Schadensersatzklage gegenüber den jeweiligen Konzernen geprüft?

 

2.

Wie viele Dienstfahrzeuge der Stadt Herne waren zum entsprechenden Stichtag für Schadensersatzansprüche vom Abgasskandal betroffen?

 

3.

Welche Maßnahmen wurden aus der Prüfung abgeleitet?

 

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja, noch nicht abgeschlossen.

 

Zu Frage 2:

Fahrzeuge der Marke Volkswagen aus dem Fahrzeugpool der Stadt Herne waren nicht betroffen.

 

Eine Überprüfung der Vorjahre ergab, dass bei 18 Fahrzeugen Softwareupdates durchgeführt wurden Dabei handelt es sich hauptsächlich um Fahrzeuge der Marke Mercedes Benz (LKW Kipper) der Beschaffungsjahrgänge 2012-2018. Fahrzeuge der Marke Volkswagen waren nicht betroffen.

 

Zu Frage 3:

Der Fachbereich 12 prüft in Abstimmung mit dem Fachbereich Recht und der Entsorgung Herne inwiefern für die betroffenen Fahrzeuge Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

 

Zu Bedenken ist allerdings, dass eine Rückabwicklung von Verträgen, verbunden mit einer evtl. Rückgabe der Fahrzeuge, zu hohen Beschaffungskosten und Einschränkungen in den betroffenen Bereichen führen würde.