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Beschluss |
Es wird vorgetragen, dass das Feuerwerk zum Anlass eines 18. Geburtstages mit Bescheid vom 20.04.2023 genehmigt worden ist.
Eine Ortsbegehung war nicht erforderlich. Die Angaben im Antrag bezogen sich auf eine geeignete Fläche. Auch sind in der Genehmigung enthaltenen Auflagen hinsichtlich der erforderlichen Eignung eines Abbrennplatzes und zur Sicherung während der Durchführung eindeutig. Am Tag des Feuerwerks war überdies der KOD mit der Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben beauftragt.
Die Bezirksvertretung Wanne nimmt den vorgetragenen Bericht zur Kenntnis.