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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Parken auf dem Parkplatz der Gesamtschule Wanne  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gesamtschule Wanne, Stöckstr.
Ort:
2023/0512 Anfrage: Parken auf dem Parkplatz der Gesamtschule Wanne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Linnemann, Uta
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Der ehemals öffentliche Parkplatz der Gesamtschule Wanne an der Stöckstraße ist zurzeit ganzjährig 24/7 dem Lehrpersonal der Schule vorgehalten. Im Hinblick auf den Parkdruck in diesem Wanner Innenstadtbereich wäre eine andere Regelung wünschenswert.

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wanne bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Besteht die Möglichkeit, außerhalb des Schulbetriebs-Zeiten (etwa Mo. bis Fr. ab 16:00 Uhr, an Wochenenden und in den Schulferien) diese städtische Parkfläche für die Allgemeinheit zu öffnen?

 

  1. Sollten Lehrkräfte arbeitsbedingt den Parkraum außerhalb dieser Zeiten nutzen müssen: Spricht etwas dagegen, den Lehrkräften Parkausweise auszundigen und ggf. einige Stellplätze als Lehrerparkplätze zu kennzeichnen?

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die städtische Parkplatzfläche außerhalb der Schul­be­triebszeiten für die Allgemeinheit zu öffnen.

FB 26 weist jedoch darauf hin, dass eine Öffnung des Parkplatzes dazu führen kann, dass bei Schulbeginn morgens auf dem Parkplatz noch am Abend zuvor abgestellte Fahrzeuge stehen, die dann nach dem Schließen der Kette den Parkplatz nicht mehr verlassen kön­nen.

 

Zu Frage 2:

Die Fläche wird derzeit nicht bewirtschaftet, insofern ist die Aushändigung von Park­aus­­weisen an Lehrkräfte nicht erforderlich. Einige Stellplätze könnten durch Beschil­de­­rung als Parkplätze für Lehrkräfte ausgewiesen werden.

 

FB 26 weist auf Folgendes hin:

-       Anlass für die Sperrung des Parkplatzes für die Öffentlichkeit im Januar 2019 war, dass die Beschilderung in der Zufahrt, die besagte, dass es sich um einen Parkplatz für Lehrkräfte handelte, nicht beachtet wurde.

-       Ob das Recht der Lehrkräfte auf exklusive Nutzung der für sie ausgewiesenen Park­plät­ze durchgesetzt werden kann, ist fraglich.

-       Mit Vorlage 2023/0258 hat der Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität die Verwaltung am 17.05.2023 beauftragt, weitere Parkraumbewirtschaf­tungs­zo­nen im Herner Stadtgebiet umzusetzen und die bestehenden Parkraumbe­wirt­schaf­tungszonen zu überprüfen. In erster Priorität soll ein Bewirtschaftungskon­zept für den Bezirk Wanne erarbeitet werden. Die damit verbundene Überprüfung betrifft auch Bereiche, die derzeit noch außerhalb der aktuellen Be­wirtschaftungszone liegen, wie z.B. die in Rede stehende Parkplatzfläche. Sollte die Überprüfung der Bewirtschaftungszone zu dem Ergebnis kommen, dass die Parkplatzfläche an der Stöckstraße zukünftig bewirtschaftet werden soll, müsste die Aushändigung von Parkausweisen an Lehrkräfte geprüft werden.