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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Freisitzfläche vor Ruhrpott-Burger  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0276 Anfrage: Freisitzfläche vor Ruhrpott-Burger
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Gleba, Susanne
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo
 
Beschluss


Sachverhalt:

 

Seit Monaten ist das Ruhrpott-Burger – ehemals Burgerado - in der Behrensstraße geschlossen. Die Möbel der Außengastronomie stehen seitdem weiterhin auf der Behrensstraße herum. Für die Inan-spruchnahme von öffentlichen Flächen als Außengastronomie (Freisitzflächen) wird eine Bewilli-gung seitens der Stadt ausgesprochen und eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Zudem ist der An-tragsteller verpflichtet, die Anlagen in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgenden Fragen:

 

  1. Ist der Gebührenschuldner noch erfasst?
  2. Werden noch Sondernutzungsgebühren abgeführt?
  3. Hat die Verwaltung Maßnahmen zur Räumung der Freisitzfläche ergriffen?

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja, der letzte Pächter des Lokals ist bekannt.

 

Zu Frage 2:

Das Gewerbe und damit auch die Nutzung der Außenfläche wurden im Jahr 2022 abgemeldet, weswegen derzeit keine Sondernutzungsgebühren entrichtet werden.

 

Zu Frage 3:

Der Zustand ist der Verwaltung bekannt und es wurden bereits nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis zum 31. Dezember 2022 Maßnahmen ergriffen. Die Eigentumsverhältnisse des Mobiliars sind jedoch bisher ungeklärt, weswegen der Erlass einer entsprechenden Verfügung zur Räumung aktuell mit Hindernissen behaftet ist.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der unklaren privatrechtlichen Vereinbarungen der verschiedenen Pächter*innen in den letzten Jahren, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Jedoch wird ein zeitnahes Abräumen durch die Verwaltung im Zuge der Ersatzvornahme geprüft.