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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Glasfaserausbau auf der Saarlandstraße in Eickel  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2023/0304 Anfrage: Glasfaserausbau auf der Saarlandstraße in Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Minervino, Nadine
Federführend:FB 16 - Digitalisierung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils   
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Bewohner/Innen haben sich an die SPD-Fraktion gewandt und mitgeteilt, dass aktuell auf der Saarlandstr., beginnend ab der Eickeler Str., neue Glasfaserkabel verlegt werden. Diese neuen Glasfaserkabel werden jedoch nur bis zur Höhe der Hausnummer Saarlandstr. 45 verlegt, da danach angeblich die Leistungen besser wären. Eine Nachfrage der Anwohner bei der Telekom ergab, dass eine Weiterverlegung möglich sei, dieses aber durch die Stadt Herne entschieden werden müsse.

 

Ich bitte in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Ist der Sachverhalt der Verwaltung so bekannt?

 

  1. Was sind die Gründe dafür, dass die Glasfaserkabel nur bis zur Höhe der Saarlandstr. 45 verlegt werden? 

 

  1. Wäre eine Weiterführung der Kabel grundsätzlich möglich?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Sachverhalt ist der Verwaltung bekannt. Bei dem derzeitigen Ausbau in der Saarlandstraße handelt es sich um den geförderten Ausbau im Rahmen des „weißen Flecken“– Programmes von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Diesbezüglich hatten sich Bewohner*innen der Saarlandstraße telefonisch gemeldet und ihnen wurde das Vorgehen des geförderten Ausbaus erläutert.

 

Zu Frage 2:

Entgegen der Aussage ist die Hausnummer 49 mit in der Förderung enthalten. Wie in dem Telefonat mit dem Anwohner am 07.03.2023 erläutert, ist eine Adresse im Rahmen des geförderten Glasfaserausbaus der „weißen Flecken“ gemäß Richtlinien des Bundes dann förderfähig, wenn sie als unterversorgt gilt. Als „weiße Flecken" gelten Adressen, bei denen weniger als 30 Mbit/s im Downstream verfügbar sind. Dies ist, bei den genannten Adressen nicht der Fall, da sie über mindestens 50 Mbit/s verfügen. Insofern sind die weiteren Adressen in der Saarlandstraße gemäß Richtlinien des Fördergebers nicht förderfähig. Selbst wenn andere Adressen keine „weißen Flecken“ zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt gewesen wären, würde sich gleichwohl kein Anspruch zu Ihrer Anbindung daraus ableiten lassen.

 

Zu Frage 3:

Die weiteren Adressen in der Saarlandstraße weisen eine höhere Versorgung als 30 Mbit/s aus. Aufgrund dessen ist eine Weiterführung der Glasfaserleitung im Rahmen der weißen Flecken – Förderung nicht möglich. Dies wäre förderschädlich.

 

Unabhängig von der Förderung können die Bewohner*innen bei ihren Telekommunikationsanbietern eine Interessensbekundung angeben, sodass ggf. ein eigenwirtschaftlicher Ausbau attraktiv für die Netzbetreiber wird oder kostenpflichtig einen Glasfaseranschluss in Eigenregie beauftragen (z.B. „Mehr Breitband für mich“ bei der Deutschen Telekom). Dies ist dann von Seiten der Eigentümer*innen selbstständig in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Die entsprechenden Ansprechkontakte und Homepages finden Sie auch auf

 

https://www.herne.de/Wirtschaft-und-Infrastruktur/Digitalisierung-in-der-Stadt- Herne/Breitbandausbau-in-Herne/.

Unabhängig davon prüft die Stadt Herne gerade die aufkommenden Förderlandschaften vor dem Hintergrund etwaiger weiterer Ausbaupotenziale für die Zukunft. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf einen Glasfaseranschluss.