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Beschluss |
Sachverhalt:
Gegenwärtig wird das ehemalige Gelände der Fa. SUEZ an der Südstraße saniert. In der Sitzung des Umweltausschusses am 25.5.22 hat die Verwaltung auf Antrag der Grünen Fraktion die Gutachten zur Bodensanierung erläutert. Es wurden u.a. knapp 3.000 t zum Aushub angegeben, da dieser Boden mit Quecksilber belastet sei.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Im Zuge des Rückbaus durch SUEZ wurden 3.169 t Boden ausgebaut. Die Entsorgung/Verwertung des Bodenmaterials erfolgte in den SUEZ-Bodenreinigungsanlagen Herne (100 t) und Grimbergen in Belgien (3.069 t). Die Entsorgungs- /Verwertungsnachweise liegen der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Herne vor.
Im Anschluss erfolgte die vertragsgemäße Herrichtung des Grundstücks (Höhenanpassung des Geländes und Aufbringen einer Tragschicht) im Hinblick auf die Übergabe an den Käufer. Nach der Herrichtung des Grundstücks wurden – gemäß Aussage des Projektsteuerers keine weiteren Bodenmassen bewegt bzw. entsorgt.
Der Umfang der Bodenbewegungen, die im Zuge der weiteren Flächenentwicklung zukünftig stattfinden werden ist jetzt noch nicht absehbar. Alle Bodenbewegungen werden im Rahmen eines Bodenmanagementplanes umgesetzt und fachgutachterlich begleitet. Mit einem Baubeginn kann frühestens im 1.- 2. Quartal 2024 gerechnet werden.
Zu Frage 3:
Die Sanierungsarbeiten auf dem Grundstück waren mit der Stilllegung und Übergabe des Grundstücks durch SUEZ – auf Grundlage des damaligen Kenntnisstandes - abgeschlossen.
Die weitere Entwicklung der Fläche wird fachgutachterlich begleitet. Die baubegleitenden gutachterlichen Untersuchungen werden abschließend in einem Bericht zusammengefasst, bewertet und der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Herne vorgelegt.
Zu Frage 4 und 5:
Auch wenn das Verfahren gemäß BImSchG formell noch nicht abgeschlossen ist (Stilllegungsbescheid für die Bodenbehandlungsanlage steht noch aus), liegt die materielle ordnungsbehördliche Zuständigkeit für zukünftige Bodenschutzbelange – gemäß Abstimmung der Stadt Herne mit der Bezirksregierung Arnsberg - bei der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Herne.
Seitens der Stadt Herne wurde die Auflage erteilt, alle weiteren Bodenverlagerungen/-bewegungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben (Ersatzbaustoffverordnung) durchzuführen. Die Bodeneingriffe/-verlagerungen erfolgen auf Grundlage eines Bodenmanagementplanes, der durch das baubegleitende Gutachterbüro erstellt wird.
Nach Fertigstellung des Grundstücks, bzw. finaler unversiegelter Oberflächen sind die bodenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß BBodSchV einzuhalten.
Ob während der Arbeiten weitere Untersuchungen - im Sinne des Arbeitsschutzes - durchgeführt werden, obliegt der gutachterlichen Einschätzung bezüglich etwaiger Gefahren für die dort tätigen Personen.
Zu Frage 6:
Die Beantwortung erfolgt im nicht öffentlichen Teil.