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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Unbefugte Beeinflussung von Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet  

des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität
TOP: Ö 8.3
Gremium: Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0206 Anfrage: Unbefugte Beeinflussung von Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Andreas Barzik
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Viele LSA im Stadtgebiet sind mit einer „Vorrangschaltung“, angesteuert mittels Funksignalen, ausgestattet. Dies soll insbesondere dem ÖPNV ermöglichen, die Fahrten zügiger und damit fahrplanmäßiger durchzuführen.

In - vermutlich - den meisten Städten Deutschlands werden diese Vorrangschaltungen noch in analoger Funktechnik, Stand achtziger Jahren, ohne Verschlüsselung der Steuersignale, realisiert.

Dadurch ist es heutzutage schon „wenig begabten Bastlern“ möglich, dies Steuerung zu kopieren und für ihre Zwecke zu nutzen.

Die heutigen, digitalen und sicheren Funkstandards LTE oder TETRA sind zumeist schon in den Bordcomputern vieler Fahrzeuge des ÖPNVs integriert werden aber aufgrund der veralteten Technik der LSA nicht genutzt.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Werden die LSAs der Stadt Herne noch mit dem analogen Funkstandard betrieben?

2. Wieviele Ampeln im Stadtgebiet sind derart ausgerüstet?

3. Wäre es möglich, die LSAs auf den modernen, digitalen Standard umzurüsten und welche  Maßnahmen wären erforderlich?

4. Welche Kosten würden anfallen, die Ampeln auf den modernen, digitalen Standard umzurüsten?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu Frage 2:

Im Herner Stadtgebiet sind 74 von 161 Lichtsignalanlagen für eine ÖPNV-Beschleunigung ausgebaut.

 

Zu Frage 3:

Eine Hochrüstung hin zum digitalen Standard ist grundsätzlich möglich. Abhängig von der Ausbaustufe des Steuergeräts ist entweder nur der analoge durch den digitalen Standard zu ersetzen oder das gesamte Steuergerät umzubauen. Zusätzlich zur jeweiligen Hardwarehochrüstung ist eine Anpassung aller verkehrsabhängigen Steuerungen (Meldepunktversorgung und entsprechende Funktionen) notwendig.

 

Des Weiteren können die in Bussen verbauten digitalen Sendeeinheiten derzeit nicht von den Empfangseinheiten der Signalbaufirmen verarbeitet werden. Die Signalbaufirmen arbeiten und vertreiben hierbei ihre eigenen Prdoukte, bestehend aus Empfänger und Sender.

 

Zu Frage 4:

Eine erste Kostenschätzung ergibt, dass für die Stadt Herne mit Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro zu rechnen ist.. Hierbei ist sowohl der Wechsel auf den digitalen Standard als auch eine Erneuerung von 47 Steuergeräten enthalten. Die Kosten für eine Hochrüstung der Busse und Bahnen ist hierbei nicht enthalten. 

 

Auf folgende Punkte wird seitens der Verwaltung noch hingewiesen:

 

Nur mit dem passenden Equipment und Fachwissen im Bereich der Funktechnik lassen sich an einer Lichtsignalanlage (LSA) die Funk-Telegramme (analog als auch digital) abfangen. Der digitale Funk hat den Vorteil, dass er gesondert verschlüsselt werden kann.

Im Analogfunk werden alle Telegramme ausgelesen, die in einen Umkreis von ca. 3 km von den Bussen und Bahnen gesendet werden. Anhand eines Telegrammes ist jedoch nicht zu erkennen, welche Priorisierung es innerhalb der verkehrsabhängigen Steuerung nach sich zieht bzw. welche LSA betroffen ist.

 

Um eine Beeinflussung einer LSA zu bewirken, würde ein spezieller Handsender, der z.B. von den Verkehrsgesellschaften genutzt wird, gebraucht, um den jeweiligen Meldepunkt und die Linienerkennung für die passende Beschleunigung auslesen und ggf. beeinflussen zu können. Nur mit Kenntnissen in der Funktechnik und im LSA-Bereich können Beeinflussungen an einer LSA vorgenommen werden. Etwaige missbräuliche  Beeinflussungen würden sich jedoch ausschließlich auf die Beschleunigung beziehen, in dem Grünzeiten für einen Umlauf erhöht oder verkürzt würden. Dieserfolgt durch den ÖPNV-Verkehr ohnehin alle 10-20 min. . Sicher-heitsrelevante Veränderungen wie bspw. die gleichzeitige Freigabe so genannter verriegelter Verkehrsströme sind in keinem Fall möglich.

 

Seitdem eine ÖPNV-Beschleunigung mittels analoger Telegramme erfolgt, konnte noch kein Missbrauch bzw. Fernzugriff festgestellt werden. Aus diesem Grund sowie aus finanzieller Sicht sehen die Verwaltung und die Busgesellschaften keinen Grund für einen Umstieg auf den digitalen Funk.

 

Falls gewünscht, kann dem Gremium vor Ort an einer Lichtsignalanlage die Priorisierung ei-nes Busses sichtbar gemacht werden.