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Auszug - Vorschlag: Bericht und Diskussion über die verkehrstechnischen und nutzerspezifischen Vorteile von Fahrradzonen und Fahrradstraßen im Herner Stadtgebiet  

des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0205 Vorschlag: Bericht und Diskussion über die verkehrstechnischen und nutzerspezifischen Vorteile von Fahrradzonen und Fahrradstraßen im Herner Stadtgebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag Formular
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


Der Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität nimmt den nachfolgend aufgeführt vorgetragenen Bericht zur Kenntnis:

 

  1. Vorteile für Radfahrende bei der Einrichtung von Fahrradzonen und Fahrradstraßen

Fahrradstraßen und Fahrradzonen bieten vielfältige Vorteile. Sie kommen dem Radverkehr zugute, haben aber darüber hinaus noch weitere positive Effekte:

  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind grundsätzlich dem Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeugen vorbehalten. Anderer Fahrzeugverkehr darf die Zone nur bei entsprechender Zusatzbeschilderung nutzen, d.h. er ist „zu Gast“ und muss sich damit dem Radverkehr unterordnen und besondere Rücksicht nehmen. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Das schafft Sicherheit und Komfort und trägt dazu bei, das Fahrrad als attraktive Alternative zum Pkw zu nutzen (vgl. AGFS 2022: Leitfaden Fahrradstraßen).
  • In Fahrradstraßen und zonen ist das Nebeneinanderfahren für Radfahrende (auch in Gruppen) ausdrücklich erlaubt, auch wenn der nachfolgende Kfz-Verkehr dadurch die Geschwindigkeit verringern muss, d.h. Radfahrende geben die Geschwindigkeit vor. Dies führt durchaus zur Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, da die Durchschnittsgeschwindigkeit von Radfahrenden für gewöhnlich zwischen 10 und 25 km/h liegt. Das Nebeneinanderfahren ist seit der Novellierung der StVO auch grundsätzlich erlaubt, allerdings nur sofern anderer Verkehr nicht behindert wird (d. h.r Radfahrende: kommt ein Pkw, müssen sie hintereinander fahren; in Fahrradstraßen/-zonen ist dies nicht der Fall).
  • Fahrradstraßen haben das Ziel, eine hochwertige Verbindung für den Radverkehr bereitzustellen. Bei enstprechender Vorfahrtregelung ergibt sich ein störungsfreier Verkehrsfluss für Radfahrende (vgl. AGFS 2022: Leitfaden Fahrradstraßen).
  • Fahrradstraßen können eine attraktive Ausweichstrecke zu hochbelasteten Kfz-Verkehrsachsen bieten (vgl. AGFS 2022: Leitfaden Fahrradstraßen). Hier kann beispielsweise die Emscherstraße als Fahrradstraße eine Parallelverbindung r den Radverkehr zur Hammerschmidtstraße darstellen, die einen hohen Schwerverkehrsanteil aufweist.
  • Fahrradstraßen bündeln die Radverkehrsstörme auf relevanten Strecken. Dadurch werden Hauptverbindungen für den Radverkehr sichtbarer und schaffen ein einladendes Angebot (vgl. ADFC: Gut umgesetzte Fahrradstraßen).
  • Als Radverkehrsanlage sind Fahrradstraßen und zonen Bestandteil des Radverkehrsnetzes und können vorhandene Lücken im Radwegenetz schließen.
  • Fahrradzonen und -straßen entschleunigen den fließenden Verkehr und minimieren den Kfz-Durchgangsverkehr in Wohnquartieren. Dadurch wird die Sicherheit für den Radverkehr erhöht. Die Lärmverringerung und Abgasreduzierung wiederum verbessern die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den jeweiligen Gebieten.
  • In Fahrradstraßen und zonen kann die gesamte Fahrbahn durch Radverkehr genutzt werden. Radfahrende können sich so sicher gegenseitig überholen. Darüberhinaus werden so auch die Konflikte mit Zufußgehenden und dem ruhenden Verkehr minimiert (vgl. ADFC: Gut umgesetzte Fahrradstraßen).
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen machen den Radverkehr sichtbar und erhöhen damit die subjektive Sicherheit für den Radverkehr. Dadurch wird der Radverkehr gefördert und als Verkehrsart gestärkt.
  • Die Förderung des Radverkehrs und damit auch die Einrichtung von Fahrradstraßen und zonen folgt den Zielen des Masterplans klimafreundliche Mobilität und der vom Rat verabschiedeten Gesamtstrategie klimafreundliche Mobilität: Die Stadt Herne hat sich darin für eine klimafreundliche Verkehrswende zur Verbesserung der Luft und Lebensqualität entschieden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, soll der Autoverkehr im Stadtgebiet reduziert und alternative Verkehrsarten gestärkt werden.
  • Radverkehrsplanung ist dabei auch Angebotsplanung: Mit steigendem Angebot (vorhandenen Radverkehrsanlagen, wozu auch Fahrradstraßen und zonen gehören) steigt die Anzahl der Radfahrenden.
  • Fahraddstraßen und zonen sind zügige Radverkehrsförderung, die mit vergleichsweise geringem baulichen Aufwand hergestellt werden kann (im Vergleich zu baulich angelegten Radverkehrsanlegen).

 

  1. Zusatzzeichen „Anlieger frei“

Die VwV StVO gibt explizit vor, dass anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Fahrradstraßen und –zonen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden darf (z. B. Anliegerverkehr).

Da Fahrradstraßen und –zonen in innerstädtischen Bereichen meist auch Erschließungsfunktionen übernehmen, ist eine teilweise oder komplette Freigabe für den Kfz-Verkehr in diesen Fällen unumgänglich. 

Das Verkehrszeichen 1020-30 „Anlieger frei“ als Zusatzbeschilderung zu einer Fahrradstraße oder –zone schließt jeglichen Verkehr aus, der kein Ziel innerhalb des entsprechend beschilderten Gebiets hat. Hiermit wird sämtlichem Durchgangsverkehr die Durchfahrt verboten. Kraftfahrzeugführende, die ein Ziel innerhalb der Fahrradstraße oder –zone haben, dürfen weiterhin einfahren. Dies beinhaltet nicht nur den Wohnstandort, sondern besipielsweise auch Kitas, Schulen, Kirchen, Vereine oder Geschäfte.

Diese Regelung wird dann respektiert, wenn die Strecke durch die Fahrradstraße oder -zone für den Kfz-Verkehr nicht attraktiv ist. Dies kann enstprechend des Leitfadens der AGFS beispielsweise durch Modale Filter oder gegenläufige Einbahnstraßen erreicht werden.

 

  1. Kontrollen durch die Polizei

Die gewünschten Informationen können durch die Polizei nicht zur Verfügung gestellt werden: Eine Auswertung über die in den Herner Fahrradstraßen und der Fahrradzone Gartenstadt erfassten Verstöße ist seitens der Polizei nur unter erheblichem Aufwand möglich, da eine automatisierte Recherche systembedingt nicht erfolgen kann. Die hier vorliegenden Vorgänge müssten dazu händisch ausgewertet werden.