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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Wunschkennzeichen-Reservierung für Elektrofahrzeuge - Digitalisierung in Herne  

des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität
TOP: Ö 8.4
Gremium: Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0151 Anfrage: Wunschkennzeichen-Reservierung für Elektrofahrzeuge - Digitalisierung in Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Sabine von der Beck
Federführend:FB 16 - Digitalisierung Beteiligt:FB 24 - Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Seit nunmehr mehreren Jahren bietet das Online-Angebot der Stadtverwaltung Herne Bürger*innen die Möglichkeit ihr Kfz-Wunschkennzeichen online zu reservieren.

Im Zuge des Reservierungsprozesses erhalten Nutzende mehrere Verfahrenshinweise. So heißt es auf der Webseite bei der Reservierung für E-(bzw. H)-Kennzeichen) zum einen: „Sollten Sie vorab ein Kennzeichen aussuchen/für sich reservieren wollen, nutzen Sie bitte unsere Online-Reservierung des Wunschkennzeichen. Hier sind aus technischen Gründen nur die Möglichkeiten „2 Buchstaben / 3 Zahlen“ oder „1 Buchstabe / 4 Zahlen“ wählbar.“ Klickt man jedoch weiter erhält man einen weiteren Hinweis „Folgende Kombinationen sind möglich: 1 Buchstabe mit 1, 2 oder 3 Ziffern --- 2 Buchstaben mit 1 oder 2 Ziffern“.

Nach unserer Wahrnehmung schließen sich beide Regelungen gegenseitig aus und sind daher grob irreführend.

 

Durch eine anschließend notwendige telefonische Kontaktaufnahme zur Kfz-Zulassungsstelle werden dann etwaige Rückfragen, die sich durch die Nutzung des Online-Portals ergeben, durch die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung schnell und unbürokratisch gelöst.

 

Aus einer prozessökonomischen Betrachtungsweise ist es sicherlich nicht erstrebenswert, dass die Anwendung eines Online-Formulars sowohl bei Nutzenden als auch bei Mitarbeitenden der Verwaltung zusätzliche Ressourcen (Zeit, Telefonische Rückfragen, Erreichbarkeit, Öffnungszeiten) in Anspruch nimmt, anstatt einen Verwaltungsvorgang einfach elektronisch und rechtssicher abzubilden.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der nachstehend aufgeführten Fragen.

 

1. Überprüft die Stabsstelle Digitalisierung die anwendergerechte Funktionalität bereits               vorhandener Digitalisierungsangebote der Stadt Herne?

 

2. Wann ist mit einer funktionaleren Lösung für die Reservierung von E-Kennzeichen zu               rechnen?

 

3.  Wie sollte diese Lösung aus Sicht der Stabsstelle Digitalisierung aussehen?

 

4.  Wie viele fünf- bis siebenstellige Kennzeichen können mit HER und WAN potentiell  ausgegeben werden und wie viele dieser Kennzeichen sind aktuell davon reserviert?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Bereitstellung von Online-Diensten und die jeweilige Ausgestaltung dieser Services bzw. das generelle Anbieten von digitalen Angeboten obliegt bislang hauptverantwortlich den jeweiligen Fachbereichen.

 

Eine konkrete Überprüfung auf eine anwendergerechte Umsetzung von Online-Diensten hat in der Vergangenheit nur in wenigen Einzelfällen stattgefunden. Schwerpunkt war oftmals die OZG-gerechte Umsetzung von Online-Diensten.

 

Mit der Schaffung des neuen Fachbereiches und einer damit einhergehenden Verstetigung der Aufgaben rund um die zahlreichen Themen der Verwaltungsdigitalisierung werden zukünftig auch Aspekte wie Nutzerorientierung und die Etablierung eines zentral gesteuerten Qualitätsmanagements erhöhte Aufmerksamkeit bekommen. Das neu gegründete Team „Verwaltungsdigitalisierung“ wird die Fachbereiche bei diesem Prozess begleiten und eine zentral steuernde Rolle einnehmen. Es empfiehlt sich aber auch vor dem Hintergrund der anstehenden Fortschreibung des Onlinezugangsgesetzes sowie der anstehenden Registermodernisierung ein Ausbau der zentralen Steuerungsfunktion des Fachbereichs, welcher sich nicht nur in den Koordinierungsaufgaben, sondern vielmehr in einer aktiven Begleitung und Steuerung wiederspiegeln sollte. Dies muss sich dann auch in personellen und finanziellen Ressourcen darstellen.

 

Zu Frage 2:

Die Zuständigkeit obliegt dem Fachbereich 24 Bürgerdienste. Da es sich bei dem Online-Dienst „Wunschkennzeichen“ um eine Online-Erweiterung des im Fachbereich 24 eingesetzten Fachverfahrens der Firma Telecomputer GmbH handelt, ist eine schnelle funktionale Anpassung mutmaßlich nicht möglich.

 

Zu Frage 3:

Aus Sicht des Fachbereiches 16 „Digitalisierung“ sollte bei Anpassung oder Neugestaltung des Online-Dienstes „Wunschkennzeichen“ die Nutzerorientierung und eine möglichst intuitive und selbsterklärende Bedienung eine zentrale Rolle spielen. Weiterhin sollte berücksichtigt werden, dass eine immer größere Anzahl an Nutzenden die Services über mobile Endgeräte aufruft, welches zusätzlich das Thema „Responsive Anwendungen“ in den Fokus rückt.

 

Zudem sollte die Reservierung von „E-Wunschkennzeichen“ in der Anwendung entsprechend berücksichtigt werden, da die Anzahl an E-Autos perspektivisch weiter zunehmen wird.

 

Zu Frage 4:

Generell gilt dasselbe Verfahren wie bei üblichen Kennzeichen auch. Die Anzahl an Kombinationen ist für Herne ausreichend.