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Beschluss |
Sachverhalt:
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes startet wieder und bis zum 31. Marz können Antrage gestellt werden!
Denkmalschutz ist sehr wichtig, um geschichtsträchtige Orte aber auch lebenswerte Innenstädte zu erhalten. Das hat auch der Bund erkannt und fordert daher wieder national bedeutsame und kulturell prägende Kulturdenkmäler. Beantragt werden kann diese Förderung bei der zuständigen Landesdenkmalschutzbehörde von u. a. Kommunen, Kirchen, Vereinen, aber auch von Privatpersonen. Wenn der Antrag angenommen wird, übernimmt der Bund bis zu 50 % denkmalschutzrelevante Kosten!
Hat die Stadt Herne Kenntnis von dem Programm und wird sich die Stadt um entsprechende Forderung bemühen? Wenn ja um welche?
Hat die Stadt Herne die Absicht, Kirchen, Vereine und Privatpersonen über dieses Programm proaktiv zu informieren und wie soll das gegeben falls passieren?
Hat die Stadt Herne bereits in der Vergangenheit Anträge bei o.g. Förderprogramm gestellt? Wenn ja wann für welches Objekt (letzten 3 Jahre), wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Der Fachbereich Gebäudemanagement hat im letzten Jahr einen Förderantrag im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (DS XI) für eine Sanierung des Fördergerüstes der ehemaligen Zeche Teutoburgia gestellt.
Jedoch hat die Stadt Herne keine Förderzusage erhalten. Im Rahmen der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2023 hat der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages Mittel von bis zu 50 Mio. Euro für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm (DS XII) beschlossen, sodass nunmehr beabsichtigt ist, im Rahmen des neuen Denkmalschutz-Sonderprogramms einen erneuten Förderantrag für die Sanierung des Fördergerüstes der ehemaligen Zeche Teutoburgia zustellen. Gegenwärtig werden die Antragsunterlagen zusammengestellt, so dass eine fristgerechte Antragstellung bis Ende März erfolgen kann.
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm der BKM ist für die breite Masse der Denkmäler in Herne gemäß den Fördergrundsätze nicht geeignet. Die Mittel werden zur Verfügung gestellt für „Maßnahmen an national bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden unbeweglichen Kulturdenkmälern“. Die Anträge werden bei der Bezirksregierung eingereicht und müssen durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe dahingehend gerankt werden.
Die großen Kirchen verfügen in eigener Zuständigkeit über Bauämter, welche die kirchlichen Körperschaften u.a. zur Fördermittellandschaft beraten. Ihnen sind die Programme der BKM bekannt.
2022 wurde ein Antrag für die Sanierung des Fördergerüstes Teutoburgia gestellt.