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Beschluss |
Frau Fürtges informiert den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien über folgende Angelegenheiten:
Förderturm Teutoburgia
Der Fördergeber hat der Stadt Herne mitgeteilt, dass der Antrag aus August 2022 zur Förderung der Generalsanierung aus Mitteln des Denkmalschutzsonderprogramms XI des Bundes nicht berücksichtigt werden konnte.
Anlässlich einer Begehung am Turm mit der Bundestagsabgeordneten, Frau Müntefering, wurde abgestimmt, dass die Stadt Herne den Antrag im o.g. Programm bis Ende März 2023 erneut stellt. Frau Müntefering hat ihre Unterstützung bei der Auswahlentscheidung zugesagt.
Schwimm- und Sporthalle OHG
Die Sporthalle wird seit November 2022 durch die Schule genutzt. Die Nutzung durch die Vereine wird nach dem Einbau der Schlösser nun auch möglich.
Die Fertigstellung des Schwimmbades verschiebt sich auf den Sommer 2023, weil die Schwimmbadfolie nicht repariert werden kann und ausgetauscht werden muss. Der Fachbereich Gebäudemanagement ist darum bemüht, die Fertigstellung mit Beginn der Sommerferien zu erreichen, kann dies aber, Stand heute, noch nicht fest zusagen.
Shoah-Mahnmal
Die mit den Künstlern und dem Architekten abgestimmte Variante des Schutzes für das Shoah-Mahnmal ist auch mit dem Statiker, dem Gutachter und der ausführenden Firma abgestimmt. Derzeit erstellt der Metallbauer die Ausführungsplanung, die vor ihrer Umsetzung noch gutachterlich geprüft wird.
Die Konstruktion sieht vor, dass die Tore über oben angebrachte Schienen bewegt und geöffnet werden. Die Last wird dadurch auf die obere Schiene verlagert. Überstehende „Arme“ bleiben im geschlossenen Zustand sichtbar.
Es besteht kein statisches Problem des Ortes.
Herr Stadtdirektor Dr. Klee informiert den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien über folgende Angelegenheit:
Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz
In der kommenden Sitzung des Rates der Stadt wird eine Beschlussvorlage beraten, dass der Rat der Stadt die Verwaltung formal ermächtigt, gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 ff. zu klagen. Aufgrund zeitlicher Gegebenheiten konnte die Beschlussvorlage nicht, wie üblicherweise, im hiesigen Ausschuss als Empfehlungsbeschluss vorgelegt werden.